Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 147

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 147 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 147); sen zu sein scheint, kann daneben der Vergleich mit weiteren Beweismitteln nicht entbehrt werden. Beides ist notwendig: sowohl die innere Logik des Geständnisses als auch die Übereinstimmung in seinen Details wie seiner Ganzheit mit den zum Vergleich herangezogenen bereits verifizierten Beweisinformationen. Es gibt im Ermittlungsverfahren Beweislagen, in denen das Geständnis zunächst das einzige Beweismittel ist. Aber das ist ein Durchgangsstadium im Ermittlungsverfahren, das überwunden werden muß und angesichts des hohen Entwicklungsstands der sozialistischen Kriminalistik auch überwunden werden kann. Zutreffend wird im Lehrbuch „Strafverfahrensrecht“ festgestellt: „Das Geständnis allein reicht in der Beweisführung nicht aus, da keinesfalls garantiert werden kann, daß die allein auf der Grundlage des Geständnisses gewonnenen Erkenntnisse wahr sind.“116 Wittenbeck weist darauf hin, daß in bestimmten Fällen „für die Überprüfung des Geständnisses keine weiteren direkten Beweismittel zur Verfügung“ (stehen).117 Aber das schließt die Existenz indirekter Beweismittel nicht aus. Sie müssen vom Untersuchungsführer aufgefunden und gesichert werden. Deshalb ist Wittenbeck darin zuzustimmen, daß auch in den von ihm erwähnten Fällen, in denen es außer dem Geständnis keine weiteren direkten Beweismittel gibt, „solche Geständnisse unter Berücksichtigung des Umfangs und der Art der geschilderten Tatsachen, insbesondere hinsichtlich ihrer Detailtreue und Konkretheit, nachprüfbar (sind). Hierbei geht es vor allem darum, die im Geständnis genannten Einzelheiten auf ihren Wahrheitsgehalt zu kontrollieren, durch andere Tatsachenfeststellungen zu ergänzen und zu erhärten. Als Beweismittel zur Überprüfung solcher Geständnisse kommen u. a. Besichtigungen von Orten und Gegenständen sowie Rekonstruktionen von Vorgängen in Betracht (§§50, 222 Abs. 2 StPO).“118 Würde die Erarbeitung der Beweismittel im Ermittlungsverfahren allein auf die Herbeiführung und Entgegennahme eines Geständnisses reduziert werden, wäre es der Beschuldigte, der das einzige während der Beweisführung im Ermittlungsverfahren verwertete Beweismittel gestalten würde. Mittelbar nähme er so in großem Umfang bestimmenden Einfluß auf die Beweisführung in diesem Verfahrensstadium. Damit verlöre das Untersuchungsorgan die Initiative in der Beweisführung. Es ist unbestreitbar, daß eine solche Situation prozeßordnungswidrig wäre. Ein Geständnis liegt nicht vor, wenn der Beschuldigte sich zwar schuldig bekennt, aber über die faktischen Umstände der Begehung der Straftat nichts aussagt oder wenn aus seinen wenigen Angaben ein schuldhaftes Verhalten des Beschuldigten hinsichtlich der in der Beschuldigung erwähnten Straftat nicht hervorgeht. Wenn z. B. ein Beschuldigter sich in seiner Aussage zur Sache nur auf die Mit- 147;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Gegners in seinem feindlichen Vorgehen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der werden öffentlichkeitswirksam und mit angestrebter internationaler Wirkung entlarvt.

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