Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 146

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 146 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 146); Möglichkeit gerechnet werden, daß es unwahr sein kann. Einem unwahren Geständnis können vielfältige Ursachen zugrunde liegen, so u. a. krankhafte Prozesse in der Geistestätigkeit des Beschuldigten, die bis zum Zeitpunkt der Ablegung des Geständnisses noch nicht erkannt worden sind. Das unwahre Geständnis kann auch der Versuch einer Selbstverteidigung sein. Der Beschuldigte versucht in diesem Fall, eine von ihm tatsächlich begangene schwere Straftat mit einer Lüge zu verdecken, die er in ein unwahres Geständnis kleidet. Um von dem Verdacht einer begangenen schwerwiegenden Straftat abzulenken, erklärt er der Wahrheit zuwider, daß er eine andere, weniger schwere Straftat begangen hat. Das unwahre Geständnis kann aber auch die Folge einer taktisch falschen Vernehmung sein, bei der z.B. die Fragen so gestellt worden sind, daß der Tathergang unter Berücksichtigung der übrigen Ermittlungen praktisch vorgesagt wurde.115 Mag auch die These richtig sein, daß Geständnisse in der Regel wahr sind. Unzweifelhaft existieren aber Ausnahmen von dieser Regel. Ein unwahres Geständnis wird nicht in jedem Fall von den Untersuchungsorganen, vom Staatsanwalt oder vom Gericht zu verhindern sein. Damit es keinem Beschuldigten oder Angeklagten gelingen kann, mit einem unwahren Geständnis die Feststellung der Wahrheit zu vereiteln, ist die zusammenhängende Würdigung der zur Sache vorliegenden und in ihrer Gesamtheit einander ergänzenden und bestätigenden oder auch in Zweifel setzenden Informationen aus allen wesentlichen Beweismitteln eine unerläßliche Voraussetzung. Die Überprüfung eines Geständnisses auf seinen Wahrheitsgehalt ist nicht nur anhand weiterer Beweismittel vorzunehmen. Sie muß sich auch auf das System und die innere Logik des Geständnisses, auf die Übereinstimmung oder Widersprüchlichkeit der Angaben sowie auf das Ausmaß der geschilderten Einzelheiten beziehen. Enthält das Geständnis in sich Widersprüche, so sind sie nach Möglichkeit aufzuklären. Aber selbst wenn das Geständnis in sich widerspruchsfrei ist, kann allein daraus nicht geschlossen werden, daß es wahr ist. Die einzelnen Teile auch eines unwahren Geständnisses können untereinander völlig widerspruchsfrei und sein Aufbau logisch sein. Selbst nach mehrfachen Vernehmungen ändert sich nicht in jedem Fall eines unwahren Geständnisses die Aussage des angeblich Geständigen. Erfahrungsgemäß kann die mehrfache Vernehmung des Beschuldigten oder Angeklagten dazu führen, daß er sich den Inhalt seiner ersten Aussage immer fester einprägt und seine Sicherheit bei Abgabe des falschen Geständnisses mit jeder weiteren Vernehmung zunimmt. Wenn schon das Geständnis in sich unaufklärbare Widersprüche zeigt, ist es unglaubwürdig. Aber selbst wenn es in sich harmonisch und geschlos- 146;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß sind von wesentlicher Bedeutung für den Beweisführungsprozeß im Diese Maßnahmen dienen der Auffindung von Gegenständen und Aufzeichnungen, die für die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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