Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 121

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 121 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 121); Es ist möglich, daß der Zeuge bewußt falsche Angaben macht, weil er Angst vor dem Beschuldigten hat oder er die Beziehungen zu dem Beschuldigten und zu dessen Familie nicht trüben will oder es ihm Unbehagen bereitet, in das Ermittlungsverfahren einbezogen zu werden oder er dem Beschuldigten Schaden zufügen will. Mängel seiner Sinnesorgane können schon während der Beobachtung zu einem Wahrnehmungsfehler geführt haben. Hochgradige Aufregung, Übermüdung, seelische Belastung, Schmerzeinwirkung, Alkoholeinfluß usw. sind ebenfalls geeignet, die Wahrnehmungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Aus den individuellen Eigenschaften der Beweisperson (geschwächtes Seh- oder Hörvermögen, schwaches Gedächtnis, mangelnde Fähigkeit zur Unterscheidung zwischen Phantasie und echter Wahrnehmung usw.) können Schlußfolgerungen auf den Beweiswert und die Beweiskraft der aus ihren Aussagen stammenden Beweistatsachen gezogen werden. Ob der Zeuge den durch die Sinnesorgane vermittelten Vorgang im Gedächtnis behält, hängt davon ab, mit welcher Intensität er den Vorgang wahr genommen hat. Eine Angestellte, die die Eintrittskarten der Kinobesucher kontrolliert, wird nur auffällige Personen oder eigene Bekannte bemerken, sich aber in der Regel an andere Personen später kaum noch erinnern. Bei der Prüfung der Zeugenaussage muß man ferner berücksichtigen, aus welchen Gründen sich die Erinnerung an eine Wahrnehmung im Gedächtnis des Zeugen erhalten konnte. Wenn auch das Gedächtnis im Alter nachläßt, ist es dennoch nicht ausgeschlossen, daß alte Menschen sich sehr lange zurückliegender Ereignisse gut erinnern, während sie bei der Frage nach Vorgängen aus jüngerer Zeit versagen. Auch Kopfverletzungen, die der Zeuge als Opfer der Straftat oder eventuell früher erlitten hat, können seine Erinnerungsfähigkeit vermindern. Die Zeugenaussage kann auch dadurch fehlerhaft geworden sein, daß der Zeuge unbewußt seine Erinnerungslücken mit Eindrücken ausfüllte, die er erst während der Vernehmung, besonders bei mehrfachen Vernehmungen, erhalten hat. Bei der Beurteilung der angedeuteten Fragen nutzen die Kriminalisten die Ergebnisse der Gerichtspsychologie. Obwohl die Gerichtspsychologie keine formalen Regeln für die Beurteilung von Zeugenaussagen aufgestellt hat, zeigt sie, worauf bei der Beurteilung zu achten ist. Neben dem Vergleich der aus der Aussage stammenden Beweistatsachen mit anderen Beweistatsachen wird es vielfach notwendig sein, die Glaubwürdigkeit der Aussageperson zu überprüfen. Auch unter dem Gesichtspunkt, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu über- 121;
Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 121 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 121) Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 121 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 121)

Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen anzuwenden. Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststellung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt. Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X