Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 116

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 116 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 116); Stellungen des Sachverhalts handelt, darf nicht einseitig geschluß-folgert werden, daß jeder Beschuldigte, der das Vorliegen eines atypischen Ausnahmefalls geltend macht, die Unwahrheit sagt. Auch das Atypische hinterläßt in der Wirklichkeit auffindbare Spuren. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen bisher unwahrscheinlich gehaltenen Umstand, muß man das Regelwidrige zu ergründen suchen. Werden jedoch trotz sorgfältiger und gewissenhafter Untersuchung solche Spuren nicht gefunden, weist dieses Ergebnis darauf hin, daß der atypische Umstand nicht Vorgelegen hat. Folgende Regeln sind bei der Beweisführung mit Indizien zu beachten: Ein indirektes Beweismittel hat nur dann Bedeutung für die Beweisführung, wenn es mit anderen (direkten oder indirekten) Beweismitteln in Zusammenhang steht. Die Beweisführung mit Indizien setzt das Vorhandensein einer lückenlosen Kette von einwandfrei festgestellten, einander nicht widersprechenden, sondern sich gegenseitig bestätigenden und ergänzenden Tatsachen voraus. Bei der Beweisführung mit Indizien muß ein objektiver Zusammenhang indirekter Beweismittel untereinander und in bezug auf das nachzuweisende Geschehen vorliegen. Die aus indirekten Beweismitteln hervorgegangenen Beweistatsachen müssen so zuverlässig verifiziert und die aus den verifizierten Beweistatsachen gezogenen Schlußfolgerungen müssen so unanfechtbar sein, daß es unmöglich ist, aus der zusammenhängenden Kette der Beweistatsachen durch die Verifizierung einer aus einem Gegenindiz hervorgegangenen Beweistatsache ein Glied der Kette herauszuschlagen. Die Gesamtheit der indirekten Beweismittel muß so beschaffen sein, daß durch sie nur eine einzige Version begründet werden kann. Jede dieser Version widersprechende Version muß durch die Gesamtheit der indirekten Beweismittel ausgeschlossen werden.;
Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 116 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 116) Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 116 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 116)

Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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