Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 105

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 105 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 105); die später dort abgenommenen Textilfaserbruchstücke hinterlassen hatten. E b e 1 i n g schreibt zutreffend: „Als materielle Beweismittel können diejenigen Beweismittel definiert werden, die als materielle Veränderungen eines materiellen Objekts durch das Handeln einer Person in Zusammenhang mit einer Straftat unmittelbar oder mittelbar entstanden sind bzw. solche Veränderungen in materieller Form abbilden und in Form von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen den Untersuchungsorganen, dem Staatsanwalt und dem Gericht als Informationsquelle und Beweisgrund zur Verfügung stehen.“*0 Zwar besitzen die materiellen Beweismittel die in der Definition hervorgehobenen gemeinsamen Merkmale, aber die Gemeinsamkeit in den wesensbestimmenden Merkmalen schließt nicht aus, daß sich die einzelnen materiellen Beweismittel in anderen Eigenschaften voneinander unterscheiden. Diese Unterschiede müssen bei der Würdigung der Beweismittel beachtet werden. Als eine der Gruppen unter den materiellen Beweismitteln sind die unmittelbar durch das mit der Straftat zusammenhängende Handeln des Täters verursachten Veränderungen zu nennen. Dazu gehören Spurenträger mit der Spur, die das Untersuchungsorgan auffindet, sichert und ohne weitere Behandlung als Beweismittel verwertet. Solche Beweismittel können z. B. vom überrascht flüchtenden Täter zurückgelassene Kleidungsstücke oder Werkzeuge sein, oder es kann z. B. das Postsparbuch des Täters sein, in dem er eigenhändig postalische Eintragungen über Einlage und Guthaben durch Verfälschungen erhöht hat. Solche materiellen Beweismittel ermöglichen es dem Untersuchungsorgan, dem Staatsanwalt oder dem Gericht, von der am vorliegenden Beweismittel sichtbaren Wirkung ausgehend, direkt auf das Handeln des Täters oder zumindest auf ein Element seines Handelns zu schließen. Der materielle Inhalt derartiger Beweismittel und die konkrete Funktion, die er im kriminellen Geschehen erfüllte, sind für das Untersuchungsorgan, den Staatsanwalt und das Gericht verhältnismäßig leicht zu erkennen. Es kommt aber auch hier darauf an, den Informations- und Beweiswert solcher materiellen Beweismittel, die unmittelbar und relativ einfach zugänglich sind, durch die richtige Methode der Auswertung herauszuarbeiten. Ständig wächst die Zahl der wissenschaftlich-technischen Möglichkeiten, durch Anwendung geeigneter technischer Hilfsmittel kriminalistische Spuren an materiellen Objekten aufzufinden und zu sichern. Zugleich nimmt auch die Zahl der Mittel, Methoden und Verfahren zu, um in den Entstehungsmechanismus materieller Beweismittel einzudringen sowie ihre Eigenschaften und Merkmale zu bestimmen. Mit der Entwicklung kriminalistischer Unter- 105;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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