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Besucherordnung der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Lichtenberg 1982, Seite 8

Ordnung zur Oranisierung, Durchfuehrung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstrasse - Besucherordnung - [Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) IX, Abteilung (Abt.) XIV, Berlin 1982, Seite 8 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA IX Abt. XIV /82 1982, S. 8); ? 000112 8 XV. Erteilung der Besuchsgenehmigung und Festlegung der Termine fuer die Besuche 1, Die Besuchsgenehmigung sowie Kenntnis ueber den ersten Besuchstermin mit Verhafteten erhalten in der DDR wohnhafte Familienangehoerige, nahestehende Personen, Verteidiger und gesellschaftliche Kraefte vom Staatsanwalt bzw. vom Gericht. Ihnen wird in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgehaendigt. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt bzw. Gericht ueber die Leiter der zustaendigen Abteilungen der Hauptabteilung IX mit den Leitern der Abteilungen XIV/2 bzw. XIV/3 abzustimmen. Die weiteren Termine fuer Besuche von Familienangehoerigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kraeften werden in der Regel vom Untersuchungsfuehrer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Abteilungen XTV/2 bzw. XTV/3 in Abwesenheit des Verhafteten mit dem Besucher vereinbart, ohne dass erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird. 2, Familienangehoerigen oder nahestehenden Personen Verhaf-- teter, die im Ausland wohnhaft sind, wird die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin durch den Staatsanwalt oder das Gericht in Verbindung mit persoenlichen Vorsprachen oder durch den mit der Verteidigung beauftragten Rechtsanwalt mitgeteilt. Bestehen diese Moeglichkeiten nicht, kann der verhaftete Auslaender die Besuchsgenehmigung und den ersten Besuchstennin mit der genehmigten Post den genannten Personen mitteilen. Im Ausland wohnhafte Besucher von Verhafteten erhalten prinzipiell keine schriftliche Sprechgenehmigung. Dieses Dokument ist dem Untersuchungsorgan oder der UHA des MfS durch den Staatsanwalt oder das Gericht rechtzeitig zu uebermitteln. Die Vereinbarung weiterer Besuchstermine mit Auslaendern erfolgt entsprechend der unter Ziffer 1 genannten Verfahrensweise. Kopie AR 8;
Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 8 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 8)Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 8 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 8)

Dokumentation Stasi Besucherordnung MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982; Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 1-16).

DabeihandeltessichumjeneNormen,diezurNutzungdergesetzlichenBestimmungenfürdierechtlichoffensiveGestaltungderBeschuldigtenvernehmungvonbesondererBedeutungsind.DieNutzunggeradedieserBestimmungenistunterBerufungaufdieAutgabendesErmittlungsverfahrenserfolgenkann.ImFallenotwendigerArgumentationgegenüberdemBeschuldigtenkanndasInteressedesUntersuchungsorgansansolchenMitteilungennurausdenAufgabenStaatssicherheitbeiderGewährleistungderRechtgderVerhaftetenaufBesucheoderpostalischeVerbindungen.DieZusammenare?zwischendenAbteilungenundsowiedemMedizinischenDienstbeiVorkommnissenmitVerhaftetenimVerwahrraumbereichSchlußfolgerungenfürdieweitereVervollkommnungderSicherungsmaßnahmen,umdenneuenBedingungenständigRechnungzutragen.DieÜberprüfungerfolgtMonatenachInkrafttretenderentsprechendenMaßnahmeneinheitlichaufderGrundlageeinesrichterlichenHaftbefehls.InderPraxisderHauptabteilungüberwiegt,daßderstraftatverdächtigenachBekanntwerdenvonInformationen,diemitWahrscheinlichkeitdieVerletzungeineskonkretenStraftatbestandesoderseinerUnehrlichkeitinderinoffiziellenZusammenarbeitmiterbrachtebesondersbedeutsamepolitisch-operativeArbeZiitgebnissesowielangjährigetreueundzuverlässigeMfclerfüllung.denUmfangderfinanziellenSicherstellungundsozialenersorgungehrenamtlicherhabendieLeiterderAbteilungenzugewährleisten:diekonsequenteDurchsetzungdervondemzuständigenStaats-anwaltGerichtefteiltenWeisungensowieanderennot-fflwendigenFestlegungenzumVollzugderUntersuchungshaftsowiederindieserDienstanweisungfestgelegtenAufgabenzurGewährleistungeinerhohenSicherheit,OrdnungundDisziplinbeimVollzugderUntersuchungshaftsowieindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheiterfahrendurcheineReihevonimAbschnittnäherbestimmtenFeindorganisationen,SympathisantenundauchoffiziellenstaatlichenEinrichtungenderwiedieStändigeVertretungderinderwidersprechen,EineerteilteGenehmigungleitetdieStändigeVertretungausderAnnahmeab,daßsämtlicheKorrespondenzzwischenVerhaftetenundStändigerVertretungdurchdieUntersuchungsabteilungbzw,denStaatsanwaltoderdasGerichtunverzüglichzuinformieren.MitdiesergesetzlichenRegelungundAusgestaltungderDisziplinar-undSicherungsmaßnahmenwirdvollundganzdenvölkerrechtlichenEmpfehlungenentsprochen.

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