Besucherordnung der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Lichtenberg 1982, Seite 6

Ordnung zur Oranisierung, Durchfuehrung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstrasse - Besucherordnung - [Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) IX, Abteilung (Abt.) XIV, Berlin 1982, Seite 6 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA IX Abt. XIV /82 1982, S. 6); ?6 JT* c der Genehmigung durch den Staatsanwalt. 10. Der Besuch ist abzubrechen, wenn - gegen Auflagen der Gespraechsfuehrung verstossen wird und Ermahnungen bzw. Verwarnungen erfolglos blieben, - waehrend der Besuchsdurchfuehrung eine unerlaubte Ueber- gabe von Gegenstaenden oder Uebermittlung von Informationen erfolgte oder versucht wurde, in anderer Weise die Sicherheit und Ordnung gefaehrdet wird. Die Umstaende und Gruende fuer den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung XXV/3, der aufsichtsfuehrende Staatsanwalt bzw. das Gericht sind unverzueglich durch den Leiter der zustaendigen Abteilung der Hauptabteilung IX zu informieren. Gegebenenfalls koennen auf der Grundlage der "Gemeinsamen Anweisung ueber die Durchfuehrung der Untersuchungshaft" oder des StrafVollzugsgesetzes Diszipli nannassnahmen gegen Verhaftete bzw. Straf gef angene zur Anwendung kommen. Beweiserhebliche Sachverhalte sind entsprechend den strafprozessualen Vorschriften als Feststellungen des Untersuchungsorganes fuer die Beweisfuehrung zu sichern. 11, Die Leiter der zustaendigen Abteilungen der Hauptabteilung IX und der Leiter der Abteilung XTV/3 koennen nach Zustimmung durch den Leiter der Hauptabteilung IX bzw. den Leiter der Abteilung XIV und den aufsichtsfuehrenden Staatsanwalt bzw. durch das Gericht aus politisch-operativen Gruenden von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung und der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung nicht gefaehrdet werden. Kopte AR 8 000110;
Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 6 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 6) Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 6 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 6)

Dokumentation Stasi Besucherordnung MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982; Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 1-16).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren. Der Leiter und Angehörige der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung ist eine wichtige Voraussetzung, um operativ ständig in der Offensive zu hleiben, um die Tarnung des Feindes zu entschleiern und um ihn überraschend zu treffen.

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