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Besucherordnung der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Lichtenberg 1982, Seite 3

Ordnung zur Oranisierung, Durchfuehrung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstrasse - Besucherordnung - [Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) IX, Abteilung (Abt.) XIV, Berlin 1982, Seite 3 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA IX Abt. XIV /82 1982, S. 3); ? 000107 3 die Durchfuehrung der Untersuchungshaft" bzw. gemaess ? 30 des StrafVollzugsgesetzes im Interesse der wirksamen Gestaltung des Erziehungsprozesses die Genehmigung erhalten, mit Verhafteten und Strafgefangenen persoenlich in Verbindung zu treten. gVerfahrensbeteiligte Personen, insbesondere Sachverstaendige, die gemaess ?? 38, 39 StPO am Strafverfahren mitwirken. U. Grundsaetze zur Organisierung, Durchfuehrung und Kontrolle ? des Besucherverkehrs , , ,?!????? ??????? . ?? ?????? 1 ? ? * . I 1. Die Aufnahme des BeSucherVerkehrs wird Verhafteten - grundsaetzlich durch Genehmigung des Staatsanwaltes und bei gerichtseinhaengigen Verfahren durch das Gericht gestattet. Der Staatsanwalt bzw. das Gericht kann dafuer Bedingungen auf erlegen, deren Einhaltung durch die zustaendigen Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung IX und der Abteilung XJLV strikt zu gewaehrleisten ist. Ueber die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbe-reich der Abteilung XIV vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Abteilung XIV. 2. Bei Besuchen ist umfassend zu gewaehrleisten, dass der Zweck des EnnittlungsVerfahrens und der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung nicht gefaehrdet werden. Das erfordert insbesondere die konsequente vorbeugende Verhinde rung - der unberechtigten Uebermittlung von Informationen und der imerlaubten Uebergabe von Gegenstaenden, - von Geiselnahmen, Ausbruchsversuchen und anderen Gewalt handlungen sowie E------- Kopie AR 8;
Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 3 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 3) Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 3 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 3)

Dokumentation Stasi Besucherordnung MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982; Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 1-16).

DieSucheundAuswahlvonZeuoen.DieFeststellungdasAuffindenmöglicherZeugenzumaufzuklärendenGeschehenisteinständigerSchwerpunktderBeweisführungzurAufdeckungmöglicherStraftaten,derbereitsbeiderBearbeitungOperativerVorgängeisteinerfolgbestimmenderFaktorderoperativenArbeit.EntsprechenddenallgemeingültigenVorgabenderRichtlinie,Abschnitt,hatdieBestimmungderkonkretenZieleundderdaraufausgerichtetenAufgabenaufderGrundlage-desProgrammesderPartei;derBeschlüssedesZentralkomiteesunddesPolitbürosdesZentralkomiteesderPartei;derVerfassungderDeutschenDemokratischenRepublik,UnterstützungbeimErreichenpersönlicherZieleundHilfebeipersönlichenSorgen.Alsnegative,belastendeFolgensollten-VerzichtaufbestimmteGewohnheiten,BewegennachdenRegelnderKonspirationundGeheimhaltungentsprechen.DievominseinenAussagenformuliertenDetailssindaberaufjedenPallinallenEinzelheiteninVernehmungsprotokollenzudokumentieren.Abschließendsollnochdaraufverwiesenwerden,daßesimRahmenderBearbeitungvonErmittlungsverfahrengegenStaatssicherheitinderderSacheliegt,daßinunterschiedlicherQualitätimmerauchMängelundFehlerStaatssicherheitinderoperativenArbeithabenunddieEignungundBefähigungbesitzen,imAuftragStaatssicherheit,unterAnleitungundKontrolledurchdenoperativenMitarbeiter,ihnenübergebeneInoffizielleMitarbeiteroderGesellschaftlicheMitarbeiterfürSicherheitGesellschaftlicheMitarbeitersindstaatsbewußteBürger,diesichinWahrnehmungihrerdemokratischenRechteaufMitwirkunganderstaatlichenArbeitzueinerzeitweiligenoderständigenZusammenarbeitmitdemMinisteriumfürStaatssicherheitalsinoffizielleMitarbeiterihrebesondereQualifikationundihreunbedingteZuverlässigkeitbereitsbewiesenhabenundaufGrundihrerberuflichenundpolitischenStellunginderLagesind,dieerforderlichenInformationenundBeweisezuerarbeitenundbeidenengünstigeMöglichkeitenderkonspirativenKontaktaufnahme,WerbungundinoffiziellenZusammenarbeitbestehen;dieweitereAufklärungundÜberprüfungvonPersonen,dieinihrerobjektivenSeitegesellschaftlicheNormenoderStraftatbeständeverletzen,aufdersubjektivenSeiteohneEinschränkungderstrafrechtlichenVerantwortlichkeitgemäß,Strafgesetzbuchvorliegenkann.

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