Besucherordnung der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Lichtenberg 1982, Seite 2

Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 2 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 2);  000106' 2 anderer Staaten (nachfolgend Diplomaten genannt), die auf der Grundlage völkerrechtlicher Vereinbarungen und der Rechtsvorschriften der DDR befugt sind, mit Verhafteten oder Strafgefangenen ihres Entsendestaates oder von ihnen konsularisch betreute Personen % J persönlich in Verbindung zu treten,; b, Verteidiger, die gemäß §§ 15 16, 6l und 6 h StPO und den Ziffern VI, 1, (2) a und b und VII, 1. (2) der "Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Unter- o, Notare, die gemäß Ziffer VI, 1, (2) b der "Gemeinsamen Anweisung über die Durohführung der Untersuchungshaft" Rechte von Beschuldigten wahrnehmen, d, Rechtsanwälte und Notare, die gemäß § 3h (l) 10 StVG die Rechte von Strafgefangenen in zivil-, familien-, arbeits- und strafrechtlichen Angelegenheiten wahr-nehmen, e, Ehegatten, Kinder und Geschwister, Eltern und Großeltern sowie andere nahestehende Personen (im weiteren Familienangehörige und nahestehende Personen genannt) von Verhafteten und Strafgefangenen zur Durchführung von Besuchen entsprechend Ziffer VT, 1,(2) c und IX, 1, (l) der “Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft“ bzw, § 29 des StrafVollzugsgesetzes, f, Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und ge- sellschaftlichen Organisationen (nachfolgend gesellschaftliche Kräfte genannt), die auf der Grundlage der Ziffer IX, 1, (l) der "Gemeinsamen Anweisung über suchungshaft” vom 22,5*1960 die Rechte von Beschuldigten und Angeklagten wahrnehmen. Kopie;
Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 2 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 2) Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 2 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 2)

Dokumentation Stasi Besucherordnung MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982; Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 1-16).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie IX; Organisierung der erforderlichen Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und des Zusammenwirkens mit anderen Organen; Gewährleistung der ständigen Auswertung der im Prozeß der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge auf der Basis einer schwerpunktbezogenen politisch-operativen Grundlagenarbeit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im jeweiligen Verantwortungsbereich. Mit der zielstrebigen Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere zum Nachweis von Staatsverbrechen; Einschränkung, Zurückdrängung und Paralysierung der subversiven Tätigkeit feindlicher Stellen und Kräfte an ihren Ausgangspunkten und -basen; Erarbeitung von Informationen zur ständigen Einschätzung und Beherrschung der Lage, besonders in den Schwerpunkten des Sicherungsbereiches. Die Lösung von Aufgaben der operativen Personenaufklärung und operativen Personenkontrolle zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung subversive Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner ist konsequent von den gesellschaftlichen Bedingungen auszugehen, unter denen sich die Entwicklung der Jugend in der vollzieht.

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