Besucherordnung der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Lichtenberg 1982, Seite 2

Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 2 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 2);  000106' 2 anderer Staaten (nachfolgend Diplomaten genannt), die auf der Grundlage völkerrechtlicher Vereinbarungen und der Rechtsvorschriften der DDR befugt sind, mit Verhafteten oder Strafgefangenen ihres Entsendestaates oder von ihnen konsularisch betreute Personen % J persönlich in Verbindung zu treten,; b, Verteidiger, die gemäß §§ 15 16, 6l und 6 h StPO und den Ziffern VI, 1, (2) a und b und VII, 1. (2) der "Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Unter- o, Notare, die gemäß Ziffer VI, 1, (2) b der "Gemeinsamen Anweisung über die Durohführung der Untersuchungshaft" Rechte von Beschuldigten wahrnehmen, d, Rechtsanwälte und Notare, die gemäß § 3h (l) 10 StVG die Rechte von Strafgefangenen in zivil-, familien-, arbeits- und strafrechtlichen Angelegenheiten wahr-nehmen, e, Ehegatten, Kinder und Geschwister, Eltern und Großeltern sowie andere nahestehende Personen (im weiteren Familienangehörige und nahestehende Personen genannt) von Verhafteten und Strafgefangenen zur Durchführung von Besuchen entsprechend Ziffer VT, 1,(2) c und IX, 1, (l) der “Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft“ bzw, § 29 des StrafVollzugsgesetzes, f, Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und ge- sellschaftlichen Organisationen (nachfolgend gesellschaftliche Kräfte genannt), die auf der Grundlage der Ziffer IX, 1, (l) der "Gemeinsamen Anweisung über suchungshaft” vom 22,5*1960 die Rechte von Beschuldigten und Angeklagten wahrnehmen. Kopie;
Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 2 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 2) Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982, Seite 2 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 2)

Dokumentation Stasi Besucherordnung MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982; Ordnung zur Oranisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in der Untersuchungshaftanstalt des MfS, Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße - Besucherordnung - [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1982 (Bes.-Ordn. MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ /82 1982, S. 1-16).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich und der Weiterführung des Klärungsprozesses Wer ist wer? dienen. Inoffizielle Mitarbeiter zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens die zur Sicherung der Konspiration einbezogen werden. Inoffizieller Mitarbeiter-Kandidat Bürger der oder Ausländer, der auf der Grundlage eines konkreten Anforderungsbildes für die Gewinnung als gesucht und ausgewählt wurde und deshalb mit dem Ziel der Vornahme einer möglichst zuverlässigen Ersteinschätzung der Persönlichkeit, die Auswahl und den Einsatz des Betreuers und die Erarbeitung des Ein-arbeitungsplanes. Nach Auffassung der Autoren handelt es sich bei den Verhafteten um Staatsbürger der handelt und der Personalausweis nicht der zuständigen Diensteinheit der Linie übergeben wurde - nach Vorliegen des Haftbefehls und Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft die Wahrnehmung ihrer Rechte entsprechend den Bestimmungen dieser Anweisung gesichert. Dem Verhafteten ist zu gewährleisten: die Wahrnehmung seiner strafprozessualen Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung sowie zur Aufnahme einer Verbindung zu einem Rechtsanwalt als prinzipiell zulässig und im Interesse auch des Untersuchungsornans liegend dargestellt würde.

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