Ordnung zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1986, Seite 6

Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 6 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 6);  . 000008 C - .4* Die Vereinbarung d der zu erfolgen. weiterer Besuchstermine mit unter Ziffer 4.1. genannten Ausländern hat Ver fahrensweise 4.3. Rechtsanwälte haben weitere Besuche bei aufgenommenen Personen grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung XIV in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie IX sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen. 4.4. Die Genehmigung zum Besuch von Strafgefangenen einschließlich der Mitteilung des Besuchstermins hat der Leiter der zuständigen Abteilung XIV zu erteilen. Besucher aus der DDR erhalten dazu den Besuchserlaubnisschein "SV 39". 4.5. Die Besuchstermine sind durch die Leiter der Diensteinheiten der Linien IX und XIV so zu koordinieren, daß Konzentrationen von Besuchern bei der Einlaßkontrolle oder im Warteraum vermieden und die termingerechte Durchführung der Besuche gewährleistet werden. 5. Legitimation, Identitätsprüfung und Registrierung der Besucher 5.1. Besucher haben sich bei der Wache der Untersuchungshaftan-stalt unter Vorlage ihres Personaldokumentes auszuweisen und beim ersten Besuch die schriftliche Besuchsgenehmigung vorzulegen. Besucher von Strafgefangenen haben bei aller. Besuchen den Besuchserlaubnisschein "SV 39" vorzuweisen. Ausländische Besucher, die keine schriftliche Sprechgenehmigung besitzen, sind von dem Leiter der zuständigen Diensteinhe.it der Linie IX bei dem Leiter der betreffenden Abteilung XIV voranzumelden. Die dem Leiter der Diensteinheit der Linie IX bzw. XIV zugestellte schriftliche Sprechgenehmigur.g ist der Wache zur ordnungsgemäßen Identitätsprüfung des Besuchers rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 5.2. Zur Legitimation der Besucher haben folgende Personaldokumente Gültigkeit: Diplomaten - Ausweise, die von der Protokc1labteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR ausgestellt werden: Diplomatenausweis (Roter Ausweis mit der Aufschrift "Diplomatenausweis", Klpppkarte Größe 7 x 10 cm), *;
Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 6 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 6) Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 6 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 6)

Dokumentation Stasi Besucherordnung 2/86 UHA MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o008-19/86 1986; Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 1-17).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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