Ordnung zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1986, Seite 5

Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 5 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 5); WS 3.3. Wurden Strafgefangenen, die sich in den anstalten befinden, Besuche genehmigt, sind c tern der Abteilungen XIV gemäß den dazu erlasggnen rechtirictnerr Regelungen zu organisieren. 000007 Untersuchungshaf iese von den Lei 3.4. Die Leiter der Abteilungen XIV sind für eine den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und im Besucherbereich entsprechende Termin- und Zeitplanung des Besucherverkehrs, die Kontrolle sowie die Zu- und Rückführung der aufgenommenen Personen vor und nach dem Besuch und den Transport einschließlich der Kontrolle der Geschenke verantwortlich, die von Besuchern für aufgenommene Personen übergeben wurden. Durch die Leiter der Abteilungen XIV ist die planmäßige Bereitstellung der zum Besuch vorgesehenen Räume, die Nachweisführung über den Besucherverkehr und die Abfertigung der Besucher entsprechend den Festlegungen dieser Ordnung zu gewährleisten. 4. Erteilung der Besuchsgenehmigung und Festlegung der Besuchstermine für die Besucher 4.1. Die Besuchsgenehmigung sowie den ersten Besuchstermin zum Besuch Verhafteter erhalten in der DDR wohnhafte Familienangehörige, nahestehende Personen, Rechtsanwälte oder gesellschaftliche Kräfte vom Staatsanwalt bzw. vom Gericht. Ihnen ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt bzw. Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie IX mit dem Leiter der Abteilung XIV abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung XIV, in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird. 4.2. Familienangehörigen oder nahestehenden Personen Verhafteter, die im Ausland wohnhaft sind, sind die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin durch den Staatsanwalt oder das Gericht in Verbindung mit persönlichen Vorsprachen oder durch den mit der Verteidigung beauftragten Rechtsanwalt mitzuteilen. Bestehen diese Möglichkeiten nicht, sind den genannten Personen die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mit der Post, die aufgenommenen Personen genehmigt wurde, zu übermitteln. Im Ausland wohnhafte Besucher, die Verhaftete zu besuchen beabsichtigen, erhalten keine schriftliche Sprechgenehmigung. Dieses Dokument wird dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie IX oder dem Leiter der Abteilung XIV durch den Staatsanwalt oder das Gericht rechtzeitig übermittelt.;
Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 5 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 5) Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 5 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 5)

Dokumentation Stasi Besucherordnung 2/86 UHA MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o008-19/86 1986; Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 1-17).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, insbesondere in den Arbeits, Wohn und Freizeitbereichen der jeweils zu kontrollierenden Personen, den politisch-operativen Erkenntnissen und Erfahrungen über Pläne, Absichten, Maßnahmen sowie Mittel und Methoden ihrer Tätigkeit, die differenzierte Einschätzung von in den Menschenhandel einbezogenen und abgeworbenen Personen und ihrer Handlungen, die ständige Suche, Schaffung und Aufbereitung von Ansatzpunkten und Möglichkeiten für die Arbeit im Operationsgebiet sind rechtzeitig mit der federführenden Linie abzustimmen. Die Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik für die Aufklärung und äußere Abwehr ist auf der Grundlage der GewahrsamsOrdnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

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