Besucherordnung 2/86, VVS MfS - o008 14/86, Seite 15

Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchfuehrung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung XIV, Leiter, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 15 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. XIV Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 15); ?Anlage 3 000016 Strafvollzugseinrichtung Bestimmunqen fuer Besucher von Strafgefangenen i 1. Besucher haben - sich bei der Wache der Strafvollzugseinrichtung unter Vorlage ihres Personaldokumentes auszuweisen, - den Besuchserlaubnisschein vorzulegen, - sich den angewiesenen Kontrollmassnahmen zu unterziehen , - die fuer den Besuch nicht notwendigen Sachen und Gepaeckstuecke in den zugewiesenen Schliessfaechern abzulegsn. 2. Bei Besuchen ist gestattet - sich durch Haendedruck zu begruessen bzw. zu verabschieden, - sich ueber Probleme auszutauschen, - Geschenke mitzubringen, die zur Kontrolle an den Beaufsichtigenden zu uebergeben sind (Nahrungs- und Genussmittel, Kosmetika ausser Aerosole, Gegenstaende des persoenlichen Bedarfs). 3. Es ist nicht gestattet - ohne vorherige Zustimmung des Beaufsichtigenden Geschenke oder Gegenstaende zu uebergeben oder entgegenzunehmen, - unzulaessige muendliche oder schriftliche Nachrichten zu uebermitteln, - ueber Angelegenheiten der Vollzugseinrichtung, deren Mitarbeiter, ueber Regimeverhaeltnisse oder ueber Mitinhaftierte zu sprechen, - im BesucherZimmer zu rauchen. 4. Oer Besuch wird abgebrochen, wenn die angefuehrten Bestimmungen nicht eingehalten werden bzw. den Aufforderungen des Beaufsichtigenden nicht nachgekommen oder in anderer Art und Weise gegen die Ordnung und Sicherheit verstossen wird.;
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Dokumentation Stasi Besucherordnung 2/86 UHA MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o008-19/86 1986; Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 1-17).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Linie in Jeder Situation mit der Möglichkeit derartiger Angriffe rechnen müssen. Die Notwendigkeit ist aus zwei wesentlichen -Gründen von entscheidender Bedeutung: Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der anderen Organe für Ordnung und Sicherheit aufgabenbezogen und unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren.

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