Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher 1964, Seite 8

Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 8 (Bestr. Nazi-Kr.-Verbr. DDR 1964, S. 8); Durch Beschlüsse der UNO vom 11. Dezember 1946 und vom 21. November 1947 wurde zum Ausdruck gebracht, daß die bürgerrechtlichen Grundsätze des Statuts des Nürnberger Gerichtshofes und seines Urteils allgemein anerkanntes Völkerrecht sind. Dies fand auch seinen Niederschlag in der Regelung der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechern in den Friedensverträgen des Jahres 1947 mit Bulgarien, Rumänien, Ungarn und Italien und in der von der UNO am 9. Dezember 1948 geschlossenen Konvention „über Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“. Der Durchsetzung des in diesen völkerrechtlichen Akten enthaltenen Rechts der Völker auf Frieden und Sicherheit entspricht die umfassende Verfolgung und Bestrafung der Kriegsverbrecher. Gegenüber Auffassungen, die eine individuelle Verantwortung für derartige Verbrechen ablehnen wollen, stellte das Internationale Militärtribunal in Nürnberg fest: „Verbrechen gegen das Völkerrecht werden vom Menschen und nicht von abstrakten Wesen begangen, und nur durch Bestrafung jener Einzelpersonen, die solche Verbrechen begehen, kann den Bestimmungen des Völkerrechts Geltung verschafft werden.“ Der Schwere dieser Verbrechen entsprechend kennt das Völkerrecht auch nicht das Prinzip der Verjährung der Strafverfolgung und daher auch keine Fristen für die Verjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen. Damit negiert das Völkerrecht nicht das Institut der Verjährung der Verfolgung von Verbrechen im innerstaatlichen Strafrecht. Im Gegenteil, es klärt damit das Wesen des innerstaatlichen Instituts der Verjährung der Strafverfolgung. Von der Verfolgung von Verbrechen der allgemeinen Kriminalität wird nach Ablauf einer bestimmten Zeit abgesehen, weil unter verschiedenen Gesichtspunkten eine Strafverfolgung ihren Sinn verliert: Die Ursachen, die zu diesen Verbrechen führten, sind längst ausgeräumt; eine Wiederholung ist nicht zu befürchten; die Wirkungen und Folgen sind überwunden so wie das Sprichwort sagt: Zeit heilt Wunden. Aber die furchtbaren Wunden der Nazi- und Kriegsverbrechen können von den Völkern nicht vergessen werden, die erneut von den verbrecherischen Anschlägen der westdeutschen Imperialisten bedroht sind. Sie können nicht durch die Zeit geheilt werden. Eine Verjährung der Nazi- und Kriegsverbrechen widerspricht daher der großen Aufgabe des Rechts in unserer Zeit, zur Sicherung des Friedens beizutragen. 8;
Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 8 (Bestr. Nazi-Kr.-Verbr. DDR 1964, S. 8) Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 8 (Bestr. Nazi-Kr.-Verbr. DDR 1964, S. 8)

Dokumentation: Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - Gebot der Menschlichkeit und der Sicherung des Friedens, Dokumente und Materialien zur Verabschiebung des Gesetzes über die Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen in der 7. Sitzung der Volkskammer der DDR am 1. September 1964, Kanzlei des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Heft 3, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964 (Bestr. Nazi-Kr.-Verbr. DDR 1964, S. 1-186).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten ist ausgehend vom Arbeitsgegenstand erstrangig und allen anderen Erfordernis sen vorangestellt. Dementsprechend ist in der Dienstanweisund Über den Vollzug der Untersuchungshaft und bei der Verwirklichung von Strafen mit Freiheitsentzug sowie zur Sicherung der Rechte der Inhaftierten und Strafgefangenen ergebenen Aufgaben zu gewährleisten.

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