Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher 1964, Seite 19

Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 19 (Bestr. Nazi-Kr.-Verbr. DDR 1964, S. 19); Gefahr für den Frieden. Daher erheben in zunehmendem Maße die Völker und viele Regierungen, alle demokratischen Kräfte, Widerstandskämpfer und verantwortungsvolle Juristen ihre Stimme gegen das Vorhaben der westdeutschen Regierung. Im Juni dieses Jahres fand in Warschau auf Initiative der Internationalen Kommission zur Untersuchung und zum Studium des Wiedererstehens des Nazismus im Rechtswesen der deutschen Bundesrepublik eine Juristenkonferenz statt, n der Juristen aus 16 europäischen Ländern teilnahmen. Sie beschäftigte sich mit dem Problem der Notwendigkeit und Rechtspflicht zur Verfolgung und Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher. Von diesem internationalen Gremium wurde der Standpunkt der Deutschen Demokratischen Republik mit Genugtuung aufgenommen. Das Präsidium der Konferenz beauftragte eine Delegation namhafter Juristen, die Justizminister beider deutscher Staaten aufzusuchen und sie über die Auffassung der Konferenz zu unterrichten. Ich habe die Delegation empfangen, die sehr interessanten Gedanken der Herren angehört und sie über unsere Auffassungen und unser bisheriges Handeln informiert, was sie mit Befriedigung auf-nahmen. Und es ist kennzeichnend, daß diese Delegation von dem Bundesminister, Herrn Dr. Bucher, nicht empfangen wurde, da man sich offenbar scheut, mit der Auffassung einer so repräsentativen Internationalen Juristenkonferenz konfrontiert zu werden. Voller Vertrauen hat sich das Internationale Mauthausen-Komitee in dieser Frage an den Vorsitzenden des Staatsrates gewandt und das dringende Ersuchen ausgesprochen, „alles Notwendige zu veranlassen, damit es für Kriegsverbrecher und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen von nazistischen und faschistischen Machthabern . keine Verjährung und keine Amnestie gibt.“ Der Sekretär des Staatsrates erteilte auf diese besorgte Frage eine Antwort, die durch die Presse bekannt wurde und in der die Auffassung der DDR dargelegt wurde. In Wahrnehmung der nationalen und internationalen Verantwortung der Deutschen Demokratischen Republik wird heute der obersten Volksvertretung zur Bekräftigung der bestehenden Rechtslage das vorliegende Gesetz unterbreitet. Es ist sein Anliegen, mit aller Eindeutigkeit festzustellen, daß sich in der heutigen Welt niemand 19;
Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 19 (Bestr. Nazi-Kr.-Verbr. DDR 1964, S. 19) Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 19 (Bestr. Nazi-Kr.-Verbr. DDR 1964, S. 19)

Dokumentation: Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - Gebot der Menschlichkeit und der Sicherung des Friedens, Dokumente und Materialien zur Verabschiebung des Gesetzes über die Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen in der 7. Sitzung der Volkskammer der DDR am 1. September 1964, Kanzlei des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Heft 3, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964 (Bestr. Nazi-Kr.-Verbr. DDR 1964, S. 1-186).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei Vereinbarungen über von diesen zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hin, die nur durch ein Einschreiten der Untersuchungsorgane Staatssicherheit abgewehrt beseitigt werden kann, ist es gestattet, bei politischer sowie politisch-operativer Notwendigkeit die Befugnisse des Gesetzes zur Lösung aller politisch-operativen Aufgaben wahrgenommen werden können, soweit diese als eine abzuwehrende konkrete Gefahr zu tage treten und unabhängig davon, wie die Gefahr verursacht wurde.

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