Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher 1964, Seite 11

Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 11 (Bestr. Nazi-Kr.-Verbr. DDR 1964, S. 11); westdeutschen Bundeskanzleramt, Globke, vom Obersten Gericht der DDR wegen schwerster Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt und damit erneut vorbehaltlos die Verantwortlichkeit von einzelnen Personen für Kriegsverbrechen auf Grund völkerrechtlicher Normen bejaht. Mit diesem Urteil wurde eine Grundsatzentscheidung getroffen, die Gültigkeit hat für die noch ausstehende Aburteilung der zahlreichen Kriegsverbrecher in Westdeutschland. Im Prozeß gegen den damaligen westdeutschen Minister Oberländer hat das Oberste Gericht der Deutschen Demokratischen Republik zur Frage der Verjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen die Rechtsposition der Deutschen Demokratischen Republik eindeutig präzisiert. Es heißt dazu im Urteil: „Dessen gemäß Artikel 144 Abs. 2 der Verfassung vorrangig geltenden völkerrechtlichen Normen können die im nationalen Strafrecht enthaltenen Bestimmungen über Verjährung nicht entgegengehalten werden.“ Wir sind überzeugt, daß die von uns veröffentlichten Materialien über die Verbrechen von jetzt in der Bundesrepublik lebenden Nazis und auch die Prozesse gegen Oberländer und Globke nicht unwesentlich dazu beigetragen haben, daß die Bundesrepublik nicht umhin konnte, verschiedene Kriegsverbrecherprozesse durchzuführen. Dabei haben sich allerdings westdeutsche Justizorgane nur sehr zögernd und des öfteren sogar erst nach mehrmaliger Wiederholung der Rechtshilfeangebote der Organe der DDR entschlossen, die Rechtshilfe der DDR in Anspruch zu nehmen. Wir begrüßen die sachliche Zusammenarbeit, die sich in manchen Fällen ergeben hat. Dabei hat die DDR allein in der Zeit von 1959 bis 1964 in 113 Kriegsverbrecherprozessen den westdeutschen Justizorganen Rechtshilfe geleistet, d. h., an einer großen Zahl aller in diesem Zeitraum durchgeführten Verfahren hat die DDR aktiv Anteil genommen. Wenn wir heute, am 25. Jahrestag des Beginns des zweiten Weltkrieges fragen: Was geschah, um die Verantwortlichen am Tod von über 55 Millionen Opfern ihrer gerechten Strafe zuzuführen, dann können wir in voller Verantwortung erklären: Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik wurden alle Nazi- und Kriegsverbrecher, derer wir habhaft werden konnten, ihrer gerechten Strafe zugeführt. Es wurde aber nicht nur der Gerechtigkeit zum Siege 11;
Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 11 (Bestr. Nazi-Kr.-Verbr. DDR 1964, S. 11) Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 11 (Bestr. Nazi-Kr.-Verbr. DDR 1964, S. 11)

Dokumentation: Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - Gebot der Menschlichkeit und der Sicherung des Friedens, Dokumente und Materialien zur Verabschiebung des Gesetzes über die Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen in der 7. Sitzung der Volkskammer der DDR am 1. September 1964, Kanzlei des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Heft 3, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964 (Bestr. Nazi-Kr.-Verbr. DDR 1964, S. 1-186).

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