Bericht der Kommission zur Überprüfung der Anwendung der StPO 1956, Seite 38

Bericht der Kommission zur Überprüfung der Anwendung der StPO (Strafprozeßordnung) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 38 (Ber. StPO DDR 1956, S. 38); auf Verteidigung, z. B. bei nicht gerechtfertigter Ablehnung von Beweisanträgen, zwingend das Urteil aufzuheben wäre. Eine solche zwingende Aufhebung läge auch nicht im Interesse des Angeklagten, da nicht jede Verletzung des Rechts auf Verteidigung notwendig zur Änderung der Entscheidung führen muß. Verzögerungen des Strafverfahrens wären die unausbleibliche Folge einer solchen Auslegung zu § 291 Ziff. 5. 4. Die Weisungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts (§ 293 Abs. 3). Problematisch sind vor allem bindende Weisungen im Strafausspruch bei Beschränkung des Rechtsmittels auf die Strafzumessung. Solche bindenden Weisungen können nur im Rahmen und unter Beachtung der übrigen Bestimmungen des Rechtsmittelverfahrens erteilt werden. Sie dürfen vor allem nicht den Charakter der Zurückweisung zunichte machen. Auch darf das Verbot der Straferhöhung (außer im Falle einer eigenen Beweisaufnahme) nicht durch eng begrenzte Weisungen für das Strafmaß umgangen werden (§ 292 Abs. 1 und 2). Solche starren Weisungen schalten die Mitwirkung der Schöffen aus und machen die erneute Hauptverhandlung 1. Instanz zu einer Farce. Deshalb dürfen bindende Weisungen nicht die Funktion des Gerichts, an das „zurückverwiesen“ wird, aufheben, sie müssen vielmehr dem unteren Gericht einen ausreichenden Spielraum zur eigenen Entscheidung lassen. Andererseits kann auf die Weisungen nicht verzichtet werden, denn durch sie werden die Anleitung und Aufsicht der überordneten Gerichte gewährleistet. Eine Beseitigung der Weisungen müßte zu einer Erweiterung der Befugnis zur Selbstentscheidung und damit zu einer Änderung des Rechtsmittelverfahrens führen. Richtlinie des Obersten Gerichts, Artikel in „Staat und Recht“. Allgemeines II. Die Kassation. Die Kassation hat sich in den vergangenen Jahren im großen und ganzen als Mittel zur Festigung der Gesetzlichkeit bewährt. Die Beseitigung der Jahresfrist ist zwar Beitrag in der „Neuen Justiz“ oder „Staat und Recht“ 38;
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Dokumentation: Bericht über die Arbeitergebnisse der Kommission zur Überprüfung der Anwendung der StPO (Strafprozeßordnung) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Ministerium der Justiz der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956 (Ber. StPO DDR 1956, S. 1-42).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere der Verfassung, der StrafProzeßordnung, des Strafgesetzbuches sowie der Untersuchungshaftvollzugsordnung üTIVO unter strikter Einhaltung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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