Beiträge zum Strafrecht, Staatsverbrechen 1959, Seite 102

Beiträge zum Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Staatsverbrechen 1959, Seite 102 (Beitr. Strafr. DDR St.-Verbr. 1959, S. 102); auf die Ursachen, die ihn dazu gebracht haben, und auf die Wirkungen seines Verhaltens erstrecken. Über die hierbei getroffenen Feststellungen müssen genauso zuverlässige Beweismittel gesichert werden wie für die frag-liehe Äußerung selbst. Die Leumundsberichte alten Stils reichen in keinem Falle aus, um eine richtige Einschätzung der Strafbarkeit einer negativen Äußerung sicherzustellen. Deshalb müsse.n die U-Organe in Zukunft bei Ermittlungen jeder Art eng mit den gesellschaftlichen Organisationen des Betriebes, in dem der Beschuldigte arbeitet, und seines Wohngebietes Zusammenarbeiten und aufmerksam beobachten, wie dort das Verhalten des Beschuldigten eingeschätzt wird. Gleichzeitig mit der Ermittlungstätigkeit sind in den Fällen, in denen es sich um Arbeiter oder Bauern oder andere Werktätige handelt, die eine weniget gefährliche Straftat dieser Art begangen haben, aber sonst ein positives Verhalten an den Tag legen, Maßnahmen der gesellschaftlichen Erziehung gegen den Beschuldigten einzuleiten. Wenn also ein an sich guter Arbeiter eine weniger gefährliche verleumderische Äußerung gemacht hat, sollte zunächt der Erfolg anderer gesellschaftlicher Erziehungsmaßnahmen, z. B. im Betrieb, abgewartet werden. Das ist u. a. auch von der allgemeinen politischen Situation des Betriebes abhängig. Hat die gesellschaftliche Umerziehung Erfolg und sieht der Täter im Verlauf der Diskussion die Verwerflichkeit seines Verhaltens ein, so kann ein möglicherweise bereits eingeleitetes Ermittlungsverfahren nach § 9 Ziff. 2 StEG eingestellt werden. Anderenfalls muß das Strafverfahren durchgeführt werden. Es ist verständlich, daß ein schematisches, übereiltes Erlassen von Haftbefehlen eine derartige Behandlung des Falles meist unmöglich macht. Die Ermittlungsorgane müssen bei der Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung von den Staatsanwaltschaften und Gerichten tatkräftig unterstützt werden. Wird erst vor Gericht festgestellt, daß eine Umerziehung des Täters bereits stattgefunden hat, so kann auch das Gericht von § 9 Ziff. 2 StEG Gebrauch machen.130 Eine lediglich in der Hauptverhandlung gezeigte Reue kann jedoch nicht den notwendigen Bewußtseinsumschwung beweisen.131 Darüber hinaus muß aber auch vermieden werden, daß wegen Handlungen, die im Grunde überhaupt nicht gesellschaftsgefährlich und damit nicht strafwürdig sind, ein Strafverfahren eingeleitet wird. Derartige Verfahren sind gemäß § 8 StEG einzustellen. Auch die Arbeit der Gerichte muß entwickelt werden. Die Auswertung von Verfahren wegen Hetze und Staatsverleumdung muß in allen geeigneten Fällen sichergestellt sein. Bereits beim Eröffnungsbeschluß müssen konkrete Vorstellungen über die Form der Auswertung des Verfahrens vorliegen. Deswegen und um die richtige Beurteilung des Angeklagten sicherzustellen, 130. vgl. Urteil des KG Riesa, NJ, 1958, S. 681. 131. vgl. Urteil (OG) vom 8. 8. 1958, NJ, 1958, S. 648 £. 102;
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Dokumentation: Beiträge zum Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Staatsverbrechen 1959, Dr. Gerhard Stiller, Heft 3, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Beitr. Strafr. DDR St.-Verbr. 1959, S. 1-128).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität. Zu einigen wesentliehen Aufgaben und Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben.

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