Beiträge zum Strafrecht 1959, Seite 29

Beiträge zum Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1959, Seite 29 (Beitr. Strafr. DDR 1959, S. 29); einige dazu gehörende Einzelfragen zur Diskussion gestellt20 und dabei im wesentlichen folgende Thesen entwickelt: Die bürgerliche Rechtsideologie hat mit der herkömmlichen und in den verschiedensten Varianten auf tretenden Formulierung einen Fahr-lässigkeitsbegriff hinterlassen, der einerseits äußerst formal und andererseits absolut nichtssagend ist, da er die Entscheidung der generellen Frage: „Was ist kriminalstrafwürdige Fahrlässigkeit?“ auf das Gericht abwälzt. Die These: Fahrlässig handelt, wer zwar nicht erkannte, aber dennoch erkennen konnte und mußte, daß er mit seinem Handeln eine Straftat verwirklicht, gibt keinen Aufschluß über das spezifische Verschulden bei der Fahrlässigkeit, sondern nur sehr allgemeine Hinweise, nach denen der Richter das Denken und Wollen des Handelnden beurteilen soll. Daß damit weder dem Richter geholfen noch den Forderungen der Gesetzlichkeit entsprochen wird, leuchtet ohne weiteres ein. Die herkömmliche Methode, die Fahrlässigkeit zu bestimmen, hat sich auch in der Strafrechtsliteratur und Gerichtspraxis der sozialistischen Staaten niedergeschlagen, wobei allerdings der Versuch unternommen wurde, die bürgerlich-formale Methode durch Darstellung des sozialistischen Inhalts zu überwinden.21 Im Art. il des Entwurfs der „Leitenden Grundsätze der Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken“ wird der Begriff der Fahrlässigkeit wie folgt festgelegt: (1) Ein Verbrechen ist fahrlässig begangen, wenn der Täter die Möglichkeit gesellschaftsgefährlicher Folgen seiner Handlung oder Unterlassung voraussah, aber leichtfertig mit ihrer Vermeidung rechnete. (2) Ein Verbrechen ist auch dann fahrlässig begangen, wenn der Täter die gesellschaftsgefährlichen Folgen seiner Handlung oder Unterlassung nicht voraussah, sie aber hätte voraussehen können und müssen.“ Das Strafgesetzbuch der CSR bestimmt in § 3 Abs. 2: „Der im Gesetz angeführte Erfolg wird fahrlässig verschuldet, wenn der Täter a) wußte, daß er ihn herbeiführen kann, sich aber ohne angemessene Gründe darauf verlassen hat, daß er ihn nicht herbeiführen wird, oder 20. Lekschas, „Über die Strafwürdigkeit von Fahrlässigkeitsverbrechen“ in: Beiträge zum Strafrecht, Berlin 1958, Heft 1. 21. vgl. dazu insbesondere W. G. Makaschwili, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Fahrlässigkeit, Moskau 1957 (russ.). 29;
Beiträge zum Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1959, Seite 29 (Beitr. Strafr. DDR 1959, S. 29) Beiträge zum Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1959, Seite 29 (Beitr. Strafr. DDR 1959, S. 29)

Dokumentation: Beiträge zum Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1959, Zur Neuregelung der Schuld im Allgemeinen Teil eines zukünftigen sozialistischen Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik, Prof. Dr. J. Lekschas, Heft 2, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Beitr. Strafr. DDR 1959, S. 1-42).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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