Befehle der Sowjetischen Miltärverwaltung in Deutschland 1946, Seite 59

Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 59); 0 Bekanntgegeben am 30. Juni 1946 Zusätzliche Lebensmittel für einzelne Kategorien der Bevölkerung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands Der Oberste Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland hat den Lebensmittelversorgungsplan für das dritte Vierteljahr 1946 bestätigt. Außer den im November 1945 festgesetzten und bisher unverminderten Normen wird für das dritte Vierteljahr die Ausgabe einer Reihe von zusätzlichen Lebensmitteln für einzelne Kategorien der Bevölkerung eingeführt. So wird die zusätzliche Verpflegung, die an schwangere Frauen und stillende Mütter ausgegeben wird, um 200 Gramm Fett, um 200 Gramm Nährmittel und um ein Kilo Mehl erhöht. Dergestalt werden schwangere Frauen und stillende Mütter zusätzlich über die bisherige Norm hinaus Lebensmittel erhalten, die etwa 450 Kalorien täglich umfassen. Bedeutend erhöht sind die Verpflegungsnormen in Tuberkulose- und Infektionskrankenhäusern. Diese Kranken werden jetzt gemäß den Normen der zweiten Kategorie, an Stelle der früheren dritten, verpflegt. Die Fett-Verpflegungsnorm für solche Kranke ist verdoppelt, die Fleischnorm um 300 Gramm, in Kleinstädten um 450 Gramm vergrößert, usw. Der Kalorienwert der Verpflegung für Tuberkulose- und Infektionskranke erhöht sich um 350 Kalorien täglich. Mehr als 4000 Ingenieure, Techniker und Arbeiter, die mit Untertagearbeit in der Braunkohlenförderung beschäftigt sind, werden zusätzliche Verpflegung erhalten, die aus 800 Gramm Nährmittel, 600 Gramm Fleisch, 300 Gramm Fett und 7500 Gramm Brot im Monat bestehen. Zusatjverpflegung erhalten auch Blutspender sowie Frauen, die den Annahmestellen Muttermilch abliefern. In Anbetracht dessen, daß das dritte Vierteljahr als Erntezeit für Gemüse und Früchte und als Zeit für deren Vorbereitung zum Winter anzusprechen ist, werden der gesamten Bevölkerung je 1500 Gramm Salz zusätzlich verkauft. Außerdem ist es erlaubt, auf Wunsch der Verbraucher, an Stelle der Marmeladenzuteilung für einen Monat Zucker auf die Lebensmittelkarte zu beziehen. Der Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland legt den Landräten und Bürgermeistern die Verpflichtung auf, die Belieferung der Lebensmittelkarten für das zweite Vierteljahr bis zum 1. August 1946 sicherzustellen. Diese Lebensmittelkarten sind nach dem 1. August als ungültig zu betrachten. Aufgabe der Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung und der Provinzorgane der örtlichen Selbstverwaltungen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands ist es, die Versorgung der Bevölkerung gemäß den festgesetzten Normen sicherzustellen, keine Unterbrechung in der Ausgabe von Lebensmitteln auf Karten eintreten zu lassen und entscheidenden Kampf gegen ungeselichen Verbrauch und Unterschlagung von Lebensmitteln zu führen. 59;
Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 59) Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 59)

Dokumentation: Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland 1946 - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland und amtliche Bekanntmachungen des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 1-60).

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