Befehle der Sowjetischen Miltärverwaltung in Deutschland 1946, Seite 56

Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 56); Bekanntgegeben am 12. Juni 1946 Errichtung von Handwerkskammern in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands Um die handwerkliche Erzeugung zu fördern, hat der Oberste Chef der Sowjetischen Militärverwaltung befohlen, in der sowjetischen Be-satjungszone Deutschlands in den Verwaltungszentren der Bundesländer und Provinzen Handwerkskammern zu errichten, die in ihrer Tätigkeit den Präsidenten der Provinzialverwaltungen und der Länder unterstellt sein werden. Zur Durchführung der örtlichen Aufgaben der handwerklichen gewerblichen Wirtschaft und der Kleinindustrie wird den Präsidenten der Provinzen und der Bundesländer gestattet, Niederlassungen von Handwerkskammern in Bezirkszentren und in einzelnen Kreisen vorzunehmen, in denen handwerkliche Betriebe besonders heimisch sind. Die allgemeine Leitung der Tätigkeit handwerklicher Organisationen wird in der Deutschen Verwaltung für die Industrie zusammengefaßt sein. In dem vom Obersten Chef der Sowjetischen Militärverwaltung bestätigten Musterstatut für Handwerkskammern heißt es, daß die Handwerkskammern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellen, die den Zweck verfolgt, die Entwicklung handwerklicher Gewerbebetriebe und der Kleinindustrie, die sich in der betreffenden Provinz (oder dem Bundesland) befinden, zu fördern und die Handwerker im antifaschistischdemokratischen Sinne zu schulen. Zur Verwirklichung dieser Ziele wird die Handwerkskammer folgende Aufgaben zu lösen haben: 1. handwerkliche Unternehmen zu registrieren; 2. Pläne aufzustellen und die bestätigten Aufgaben ihren Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen, periodische Rechenschaftsberichte über die Durchführung der Pläne zu geben; 3. die Entwicklung von Handwerkergenossenschaften zu fördern, die wirtschaftliche und finanztechnische Tätigkeit der Genossenschaften zu leiten, zu beobachten und zu kontrollieren; 4. handwerklichen Unternehmungen und der Kleinindustrie Unter-stütjung zu erweisen bei Beschaffung und Verteilung von Rohstoffen und Hilfsmaterialien, die von Zentralstellen bewirtschaftet werden, sowie bei Kreditgesuchen, für die sie entsprechende Anträge zu stellen, zu vertreten und die anteilmäßige Verwendung zu bestimmen hat; 5. Handwerkerorganisationen in technischen Fragen zu beraten, um eine zweckmäßigere handwerkliche Erzeugung zu erreichen; 6. für Erfahrungsaustausch in der Arbeit, der Handwerker und für Verbreitung der Arbeitsweise der besten Meister durch Ausstellung der hergestellten Erzeugnisse zu sorgen; 7. Förderung der Kleinindustrien, die für den Export arbeiten; 8. Durchführung einer Kontrolle über die Qualität der hergestellten Erzeugnisse und ihrer Verkaufspreise, wobei sie nach den Entscheidungen der Provinzialverwaltungen das Recht besten, die Erzeugung 56;
Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 56) Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 56)

Dokumentation: Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland 1946 - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland und amtliche Bekanntmachungen des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 1-60).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Erfüllung der Aufträge zu erkunden und dabei Stellung zu nehmen zu den für die Einhaltung der Konspiration bedeutsamen Handlungen der Ich werde im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X