Befehle der Sowjetischen Miltärverwaltung in Deutschland 1946, Seite 31

Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 31); und Privatpersonen den eigenmächtigen Fischfang mit Spezial-Fischerei-* geraten in nicht zugeteilten Fischfangabschnitten und verbietet streng den räuberischen Fischfang durch Sprengmittel, unerlaubte Netje und das Fangen von Jungfischen. Alle früher herausgegebenen Anordnungen und Befehle betreffend Fischfang sind hiermit aufgehoben. Bekanntgegeben am 29. Januar 1946 Wiedererrichtung von Banken für Gewerbe und Handwerk (frühere Volksbanken) in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands Zur gedeihlichen Entwicklung von Gewerbe und Handwerk in der sowjetischen Besaungszone Deutschlands hat der Oberste Chef der Sowjetischen Militärverwaltung, Marschall G. Shukow, die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Volksbanken erlaubt. Die Leitung der Banken für Handel und Handwerk (ehemalige Volkshanken) ist bis zur Wahl der neuen Verwaltung den Organisationsausschüssen übertragen, die von den örtlichen Selbstverwaltungen berufen werden. Den Organisationsausschüssen sind die Wiedererfassung aller Mitglieder der Banken für Gewerbe und Handwerk bis zum 1. März 1946 und die Gewährleistung der vorbereitenden Arbeiten zur Wahl einer neuen Verwaltung der Volksbanken übertragen. Bis zum 1. Mai d. J. müssen die Wahlen der Verwaltungsorgane der , Banken für Gewerbe und Handwerk durchgeführt sein. Den Banken für Gewerbe und Handwerk ist es erlaubt, eine Ergänzung ihres Stammkapitals durch nachträgliche Einzahlung von seiten ihrer alten Mitglieder in Höhe von 50 Prozent von deren ehemaligem Anteile und durch Heranziehung der Anteile neuer Mitglieder vorzunehmen. Das Vermögen der Banken für Gewerbe und Handwerk sowie deren Kontokorrent- und Kassensalden in Kreditanstalten, die sich nach dem 9. Mai 1945 gebildet haben, gehen in die Verfügung der Organisationsausschüsse über. Bekanntgegeben am 30. Januar 1946 Organisation der Beschaffung von Häuten und Fellen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands In Anbetracht der hohen Bedeutung, die die Beschaffung von Häuten und Fellen und deren planmäßige Verteilung hat, erließ der Oberste Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland folgenden Befehl: Die Pflichtabgabe der Viehbesitjer von Häuten und Fellen von geschlachtetem oder durch nicht ansteckende Krankheit gefallenem Hornvieh, 31;
Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 31) Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 31)

Dokumentation: Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland 1946 - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland und amtliche Bekanntmachungen des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 1-60).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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