Befehle der Sowjetischen Miltärverwaltung in Deutschland 1946, Seite 29

Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 29); Die in Betrieben der Kali- und Superphosphatindustrie beschäftigten Arbeiter werden mit Spezialarbeitskleidung versorgt. Die Inhaber dieser Unternehmen werden gewarnt und darauf hingewiesen, daß sie für die richtige Verwendung der Spezialarbeitskleidung und des Spezialschuhwerks persönliche Verantwortung tragen. Der Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung verpflichtet zu strenger Kontrolle der Plandurchführung und fordert von den örtlichen Selbstverwaltungsorganen wirkliche Hilfe in der Durchführung der Aufgaben der Kali- und Phosphorkunstdüngererzeugung. Bekanntgegeben am 24. Januar 1946 Beschlagnahme von Waffen und Munition bei der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in der sowjetischen . Besatjungszone Deutschlands hat der Oberste Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland einen Befehl erlassen, wonach allen Personen, die nicht zum Bestand der Besatjungsmaeht gehören, das Tragen und Aufbewahjren von Waffen und Munition verboten ist. Alle Personen, die im Besi§ von Waffen oder Munition sind oder solche als Eigentum haben, müssen diese innerhalb von zehn Tagen, vom Tage der Veröffentlichung dieses Befehls ab, an die nächste Kommandantur abliefem. Personen, denen das Vorhandensein von Waffen oder Munition an irgendeinem Orte bekannt ist, die der Kontrolle der sowjetischen Be-saungsbehörden entzogen sind, ferner Personen, denen das Vorhandensein von Waffenlagern, Munitionsvorräten, Explosivstoffen oder von Unternehmen, die Waffen oder Explosivstoffe erzeugen, bekannt ist, müssen hierüber unverzüglich an die nächste Militärkommandantur Mitteilung machen. Personen, die im Besitj von Waffen sind und diese an die Kommandantur abliefern, werden nicht bestraft. Der Befehl über das Tragen und den Besitj von Waffen und Munition erstreckt sich nicht auf die deutsche Polizei. Alle Arten von Waffen und Munition, die der deutschen Polizei und örtlichen deutschen Behörden zur Verfügung gestellt werden, unterliegen der Registrierung bei den örtlichen Militärkommandanturen. Unter der Bezeichnung „Waffen und Munition“ sind alle Arten und Typen von Feuerwaffen zu verstehen, wozu auch Jagd- und andere Sportwaffen, verschiedene Arten von Munition und Explosivstoffen sowie Hiebund Stichwaffen gehören. Ausgenommen sind Explosivstoffe für Spreng-zwecke und für die Verwendung im Bergbau (Tage- und Untertagebau). Personen, die der Ablieferungspflicht von Waffen und Munition innerhalb von zehn Tagen nicht nachkommen, unterliegen der strafrechtlichen Verfolgung und werden streng gegebenenfalls mit dem Tode bestraft. 29;
Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 29) Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 29)

Dokumentation: Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland 1946 - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland und amtliche Bekanntmachungen des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 1-60).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der Weisungen und Befehle Staatssicherheit und Beachtung der Ordnungen, und Instruktionen des zu erfolgen. Der Leiter- der Abteilung der dabei die Einhaltung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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