Befehle der Sowjetischen Miltärverwaltung in Deutschland 1946, Seite 14

Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 14); Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung und Oberbefehlshabers der Gruppe der sowjetischen Besaqungstruppen in Deutschland 25. Februar 1946 Nr. 62 Berlin Kredithilfe für die Neubauern Um den Wünschen des Blockes der antifaschistischen Parteien hinsichtlich der Unterstütjung der Bauernwirtschaften, denen hei Durchführung der Bodenreform Grundbesitj zugeteilt wurde, entgegenzukommen, und unter Berücksichtigung der Interessen der Entwicklung der Landwirtschaft und der zukünftigen Sicherung einer festen Basis der Lebensmittelversorgung der Stadtbevölkerung in der sowjetischen Besatjungszone Deutschlands, befehle ich den Präsidenten der Provinzen und der Länder, den Landräten und Bürgermeistern: 1. durch Provinz-, Stadt- und Kreisbanken eine Kredithilfe für Bauernwirtschaften zu organisieren, die Grundbesitj bei Durchführung der Bodenreform erhalten haben; 2. die Provinz-, Stadt- und Kreisbanken anzuweisen, sich bei Gewährung von Darlehen durch folgende Richtlinien leiten zu lassen: a) Die Darlehen sind nach Anweisung der örtlichen Selbstverwaltungen für den Kauf von Saatgut und Düngemitteln, für den Erwerb von lebendem und totem landwirtschaftlichem Inventar und für den Bau der notwendigen Wirtschafts- und Wohngebäude zu gewähren. Die Höhe des Darlehens für eine Bauernwirtschaft soll 1500 Mark nicht übersteigen. b) Die Darlehen sind bis zu fünf Jahren zu einem Jahreszinssa von 3 Prozent zu gewähren. Die Gewährung der Darlehen erfolgt sowohl unmittelbar an einzelne neu organisierte und Kleinbauernwirtschaften, als auch an kooperative Genossenschaften und ihre Zentralkassen zur Ausleihung von Darlehen an die einzelnen Bauernwirtschaften. Falls erforderlich, können Darlehen auf Anweisung der örtlichen Selbstverwaltungen auch an die Ausschüsse zur gegenseitigen Bauernhilfe gewährt werden. c) Die Gesamtsumme der gemäß diesem Befehl gewährten Darlehen darf 10 Prozent der Bankpassiva nicht übersteigen. Bei unzureichenden Mitteln in Stadt- und Kreisbanken wenden sich diese an die Provinzbank, die ihnen Kredit gewährt. Die Gesamtsumme der Darlehen für den Bedarf der Landwirtschaft darf 10 Prozent der Gesamtpassiva der Banken in den betreffenden Provinzen oder Ländern nicht überschreiten. 14;
Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 14) Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 14)

Dokumentation: Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland 1946 - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland und amtliche Bekanntmachungen des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 1-60).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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