Befehle der Sowjetischen Miltärverwaltung in Deutschland 1946, Seite 13

Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 13); Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung und Oberbefehlshabers der Gruppe der sowjetischen Besatjungs truppen in Deutschland 17. Februar 1946 Nr. 56 Berlin Zur Gewährleistung einer einheitlichen Arbeitsordnung der deutschen Arbeiter und Angestellten in der sowjetischen Besatjungszone Deutschlands befehle ich 1. den Präsidenten der Provinzen und der Länder: a) Der achtstündige Arbeitstag oder die 48stündige Arbeitswoche für Arbeiter und Angestellte mit Ausnahme derjenigen, die in der Landwirtschaft beschäftigt sind, ist einzuführen. Eine andere Arbeitsdauer kann mit Erlaubnis der Chefs der Militärverwaltungen der sowjetischen Besatjungszone in den Provinzen und Ländern für solche Arbeiten festgesetjt werden, die gesundheitsschädlich, Schweroder Saisonarbeiten sind und deren Charakter den Achtstunden -Arbeitstag unzweckmäßig erscheinen läßt; b) zu verbieten, andere Arbeitszeiten für Arbeiter und Angestellte in Verbindung mit ihrer Rassen- oder nationalen Zugehörigkeit, ihrem Glaubensbekenntnis oder ihrer politischen Überzeugung einzuführen ; c) anzuordnen, Arbeitsstunden, die die festgesetjte Arbeitszeit überschreiten, durch Bezahlung nach den gültigen Tarifen für Überstunden zu kompensieren; d) dem FDGB das Recht einzuräumen, mit Unternehmern über die Änderung der Arbeitszeit zu verhandeln. Nichtsdestoweniger dürfen Änderungen der Arbeitszeit ohne Bestätigung der Provinzialen Abteilungen für Arbeit nicht vorgenommen werden; e) in den Grenzen des Erforderlichen beratende Organe zur Konsultation in Fragen der Arbeitszeit aus Vertretern des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Unternehmer zu bilden; f) lle bestehenden Gesetje, Befehle und Richtlinien über die Arbeitszeit gelten zu lassen, die dem vorliegenden Befehl nicht entgegenstehen ; g) Spezialgesetje und Bestimmungen aufzuheben, durch welche Mitgliedern von nazistisch-militärischen Gruppen oder Organisationen Freizeit, Urlaub oder andere Vorteile gewährt wurden, oder die spezielle nationalsozialistische Feiertage vorsahen; 2. den Chefs der Militärverwaltungen der Provinzen und der Länder, Kontrolle über die Ausführung dieses Befehls zu errichten. Stellvertreter des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung, Stellvertreter des Oberbefehlshabers der Gruppe der sowjetischen Besaungstruppen in Deutschland Armeegeneral W. Sokolowskij. Chef des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland Generalleutnant M. Dratwin. 13;
Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 13) Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 13)

Dokumentation: Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland 1946 - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Sammelheft 2, Januar bis Juni 1946, Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland und amtliche Bekanntmachungen des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (Bef. SMV Dtl. 1946, S. 1-60).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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