Befehle der Sowjetischen Miltärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 32

Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 32 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 32); aufnahmen. Im Gebiete des Landes Thüringen werden 63 Banken, auf dem Territorium des Landes Sachsen 77 Banken eröffnet. Zur Entwicklung der Tätigkeit dieser Banken hat die Sowjetische Militärverwaltung nach einem Beschluß des Obersten Chefs den Verwaltungen der Provinzen und Länder einen Kredit in Höhe von 200 000 000 RM. eingeräumt. Die Zweigstellen der Berliner Stadtbank haben gegenwärtig bereits einen Kredit in Höhe von über 5 000 000 RM. an verschiedene Unternehmen und Firmen gewährt. Die Banken der Provinzen und Städte haben jeßt die Möglichkeit, den Umfang der Kreditanlagen auf der Grundlage ihrer eigenen Passiva, die sich infolge des immer ansteigenden Zustromes an Geldmitteln auf die laufenden Konten der Kunden bilden, zu vergrößern. Die Banken zahlen für laufende Konten je nach der Kündigungsfrist von l3/4 bis 3°/o Zinsen pro Jahr, erhalten dagegen für kurzfristige Anleihen 41/2°/o. Diese Prozentsätze bilden einen Ansporn für den Zustrom der Einlagen und sind für die Kreditnehmer nicht belastend. In den Hauptbestimmungen über die Kredithilfe für die einzelnen Wirtschaftszweige, die gegenwärtig ausgearbeitet werden, ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen zur Weiterentwicklung der Kredithilfe an die wiederhergestellten Industrie- und Handelsunternehmen und an die Landwirtschaft der sowjetischen Besatzungszone, was die beschleunigte Wiederherstellung und Inbetriebnahme der Unternehmen und eine wesentliche Erweiterung des Handelsnetzes möglich machen wird. Bekanntgegeben am 12. September 1945. An die Provinzial- und örtlichen Selbstverwaltungen sowie an die Besitzer von Industrieunternehmen (zur Kenntnisnahme) Laut Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, des Marschalls der Sowjetunion G. Shukow, sind die Provinzial- und örtlichen Selbstverwaltungen der Provinzen der sowjetischen Besaungszone verpflichtet, für die Inbetriebsetzung der Industrieunternehmen binnen kürzester Frist zu sorgen. Entsprechend dem Befehl Marschall Shukows hat das Wirtschaftsamt der Sowjetischen Militärverwaltung vorläufige Ausführungsbestimmungen über die Belieferungsordnung für Rohstoffe, Materialien, Brennstoff- und Elektroenergie sowie andere Waren in den Monaten August und September d. J. herausgegeben. Diese Ausführungsbestimmungen des Wirtschaftsamtes setzen folgende Belieferungsordnung für Rohstoffe, Materialien, Brennstoff- und Elektroenergie an die Besser von Industrieunternehmen fest: a) Eine Genehmigung zur Belieferung aus Bezugsquellen innerhalb des Bezirks erteilt die deutsche örtliche Selbstverwaltung auf einen Antrag der Besitzer der Unternehmen. b) Die Erteilung der Genehmigungen für Belieferung aus anderen Bezirken innerhalb der Provinz erfolgt durch die deutsche Provinzial-selbstverwaltung. 32;
Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 32 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 32) Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 32 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 32)

Dokumentation: Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland 1945 - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Sammelheft 1 1945. Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland und amtliche Bekanntmachungen des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland. Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 1-58).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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