Befehle der Sowjetischen Miltärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 21

Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 21 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 21); c) den deutschen Militärbehörden und Organisationen; d) den von dem Sowjetischen Militärkommando verbotenen und aufgelösten Gesellschaften, Klubs und Vereinigungen; e) den Regierungen und Staatsangehörigen (physische und juristische Personen) der auf seiten Deutschlands am Krieg beteiligten Länder; f) Personen, die von dem Sowjetischen Militärkommando durch besondere Listen oder auf eine andere Weise bezeichnet werden, gehört, als beschlagnahmt zu erklären. 2. Das herrenlose Gut, das sich auf dem von den Truppen der Roten Armee beseiten Territorium Deutschlands befindet, in provisorische Verwaltung der Sowjetischen Militärverwaltung zu nehmen. 3. Sämtliche deutschen Ämter, Organisationen, Firmen, Unternehmen und sämtliche Privatpersonen, in deren Nutung sich gegenwärtig das in den Punkten 1 und 2 dieses Befehls aufgezählte Eigentum befindet oder die von einem solchen Eigentum Kenntnis haben, sind verpflichtet, nicht später als binnen 15 Tagen vom Tage der Veröffentlichung dieses Befehls an eine schriftliche Erklärung über dieses Eigentum an die örtlichen Selbstverwaltungsorgane (Stadt-, Bezirks-, Kreisverwaltung) einzureichen. In der Erklärung ist genau anzugeben: Art des Eigentums, sein genauer Standort, Besitjverhältnis und sein Zustand am Tage der Erklärungsabgabe. 4. Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane sind verpflichtet, die Richtigkeit der eingereichten Erklärungen über das in den Punkten 1 und 2 dieses Befehls bezeichnete Eigentum nachzuprüfen und die notwendigen Maßnahmen zur Erfassung und Sicherstellung sämtlichen Eigentums, das sich im betreffenden Bezirk oder Ort befindet und der Beschlagnahme oder der provisorischen Verwaltung unterliegt, zu ergreifen. Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane set}en auf Grund der eingereichten Erklärungen und des Materials über das unmittelbar aufgenommene Eigentum eine Gesamtliste des Eigentums auf, das der Beschlagnahme oder der provisorischen Verwaltung unterliegt, und reichen diese Liste nicht später als am 20. November 1945 dem entsprechenden Militärkommandanten ein. 5. Die Militärkommandanten haben eine Kontrolle über die Arbeit der örtlichen Organe bei der Aufnahme und dem Sammeln der Mitteilungen über das in den Punkten 1 und 2 dieses Befehls aufgezählte Eigentum auszuüben und nach Prüfung der von den Selbstverwaltungsorganen eingereichten Listen diese an die Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung der entsprechenden Provinzen oder Länder nicht später als am 25. November 1945 weiterzuleiten. 6. Die Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung der Provinzen und Länder haben die Vollständigkeit und Richtigkeit der Mitteilungen über die Aufnahme des der Beschlagnahme oder der provisorischen Verwaltung unterliegenden Eigentums in den Provinzen und Ländern nachzuprüfen und die von den Militärkommandanten erhaltenen Listen 21;
Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 21 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 21) Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 21 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 21)

Dokumentation: Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland 1945 - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Sammelheft 1 1945. Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland und amtliche Bekanntmachungen des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland. Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 1-58).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde. Die Untersuchungshaft ist eine gesetzlich zulässige und notwendige strafprozessuale Zwangsmaßnahme. Sie dient der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland bekannt wurden bekannt werden können. Jeder eingesetzte Mitarbeiter muß seinen konkreten Auftrag bei der Transportdurchführung kennen und diesen unter allen Bedingungen konsequent erfüllen.

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