Befehle der Sowjetischen Miltärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 17

Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 17 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 17); platten-Vervielfältigungsapparaten, diese bei den zuständigen Kommandanturen (Bezirks-, Stadt- oder Kreis-) nicht später als bis zum 10. August d. J. zu registrieren. 2. Allen Druckereien Aufträge für die Herausgabe von Druckschriften nur gemäß den „Provisorischen Vorschriften für die Arbeit der Druckereien“, die von der Sowjetischen Militärverwaltung bestätigt wurden, anzunehmen und auszuführen. 3. Die Herausgabe von Zeitungen, Büchern, Zeitschriften, Plakaten, verschiedenartigen Flugblättern, Aufrufen und Parteiliteratur nur in solchen Verlagen und Druckereien oder auf solchen Vervielfältigungsapparaten durchzuführen, für die eine spezielle Genehmigung durch die Sowjetische Militärverwaltung erteilt wurde. 4. Eigentümer und Leiter, die ihre Druckereien, Verlage oder Vervielfältigungsapparate bei den Militärkommandanturen bis zum 10. August nicht registrieren, werden zu strengster Verantwortung gezogen. 5. Für Übertretung der „Provisorischen Vorschriften für die Arbeit der Druckereien“, betreffend die Herstellung irgendwelcher Drucksachen in Druckereien oder auf Vervielfältigungsapparaten ohne entsprechende Genehmigung durch die Vertreter der Militärbehörden werden die Druckereien oder die Vervielfältigungsapparate unverzüglich beschlagnahmt und die Inhaber dem Kriegsgericht überliefert. Der Oberste Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland Marschall der Sowjetunion G. Shukow. Der Chef des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland Generaloberst W. Kurasow. Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung und Oberbefehlshabers der sowjetischen Besatjungstruppen in Deutschland den 27. August 1945 Nr. 42 Berlin 1. Alle ehemaligen Angehörigen der deutschen Armee im Range eines Leutnants und höher sowie ohne Ausnahme alle ehemaligen Angehörigen der SS und SA, Mitarbeiter der Gestapo und Mitglieder der NSDAP haben sich bis zum 25. September 1945 einer Registrierung bei den Militärkommandanturen zu unterziehen. 2. Die Durchführung der Registrierung der unter Punkt 1 auf gezählten Personen wird den Stadt- und Bezirksmilitärkommandanten auferlegt. 3. Die Bürgermeister und Landräte haben für das fristgemäße Erscheinen aller Personen, die der Registrierung unterliegen, zu sorgen. 2 Befehle der Sowj. Militärverwaltung 1945 17;
Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 17 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 17) Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 17 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 17)

Dokumentation: Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland 1945 - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Sammelheft 1 1945. Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland und amtliche Bekanntmachungen des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland. Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 1-58).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel unzweckmäßig, Aufzeichnungen von schriftungewandten Beschuldigten und solchen mit mangelndem Intelligenzgrad anfertigen zu lassen; hier genügt die abschließende Stellunonahme zur Straftat.

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