Befehle der Sowjetischen Miltärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 13

Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 13 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 13); Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung und Oberbefehlshabers der sowjetischen Besatjungstruppen in Deutschland den 9. Juli 1945 Nr. 5 Berlin Zwecks Verwaltung der Provinzen und Sicherung der Kontrolle über die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane befehle ich: 1. In den Provinzen und föderalen Ländern Dienststellen der Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung und ihrer Stellvertreter in Zivilangelegenheiten einzuführen. 2. Zu ernennen: a) Generaloberst Fedjuninski, 7. /., zum Chef der Sowjetischen Militärverwaltung des Landes Mecklenburg, in dessen Grenzen der Westteil von Pommern die Stadt Stettin ausgenommen einzuschließen ist; Generalmajor Skosyrew, M. A., zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Zivilangelegenheiten des Landes Mecklenburg; b) Marschall der Panzertruppen Bogdanow zum Chef der Sowjetischen Militärverwaltung der Provinz Brandenburg, in deren Grenzen ein Teil des Kreises Frankfurt a. d. 0. mit der Stadt Cottbus einzuschließen ist; Generalmajor Scharow, W. M., zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Zivilangelegenheiten der Provinz Brandenburg; c) Generaloberst Kusnezow, W. /., zum Chef der Sowjetischen Militärverwaltung der Provinz Sachsen, in deren Grenzen das föderale Land Anhalt einzuschließen ist; Generalleutnant Perchorowitsch zum ersten Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärverwaltung der Provinz Sachsen; Generalmajor Kotikow, A. G., zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Zivilangelegenheiten der Provinz Sachsen; d) Generaloberst Tschujkow, W. zum Chef der Sowjetischen Militärverwaltung des föderalen Landes Thüringen; Generalmajor Kolesnitschenko zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Zivilangelegenheiten des föderalen Landes Thüringen; e) Generaloberst Katukow, M. E., zum Chef der Sowjetischen Militärverwaltung des föderalen Landes Sachsen, in dessen Grenzen der Westteil des Kreises Liegni der Provinz Schlesien einzuschließen ist; Generalmajor Dubrowski, D. G., zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Zivilangelegenheiten des föderalen Landes Sachsen. 13;
Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 13 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 13) Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 13 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 13)

Dokumentation: Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland 1945 - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Sammelheft 1 1945. Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland und amtliche Bekanntmachungen des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland. Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 1-58).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage von durchsucht werden. Die Durchsuchung solcher Personen kann im Zusammenhang mit der Zuführung zur Sachverhaltsklärung, sie kann aber auch erst im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit ist eine Häufung von Eingaben durch Bürger an zentrale staatliche Stellen der sowie von Hilfeersuchen an Organe der der festzustellen. Diese Personen stellen insbesondere Anträge auf Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR.

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