Befehle der Sowjetischen Miltärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 13

Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 13 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 13); Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung und Oberbefehlshabers der sowjetischen Besatjungstruppen in Deutschland den 9. Juli 1945 Nr. 5 Berlin Zwecks Verwaltung der Provinzen und Sicherung der Kontrolle über die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane befehle ich: 1. In den Provinzen und föderalen Ländern Dienststellen der Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung und ihrer Stellvertreter in Zivilangelegenheiten einzuführen. 2. Zu ernennen: a) Generaloberst Fedjuninski, 7. /., zum Chef der Sowjetischen Militärverwaltung des Landes Mecklenburg, in dessen Grenzen der Westteil von Pommern die Stadt Stettin ausgenommen einzuschließen ist; Generalmajor Skosyrew, M. A., zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Zivilangelegenheiten des Landes Mecklenburg; b) Marschall der Panzertruppen Bogdanow zum Chef der Sowjetischen Militärverwaltung der Provinz Brandenburg, in deren Grenzen ein Teil des Kreises Frankfurt a. d. 0. mit der Stadt Cottbus einzuschließen ist; Generalmajor Scharow, W. M., zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Zivilangelegenheiten der Provinz Brandenburg; c) Generaloberst Kusnezow, W. /., zum Chef der Sowjetischen Militärverwaltung der Provinz Sachsen, in deren Grenzen das föderale Land Anhalt einzuschließen ist; Generalleutnant Perchorowitsch zum ersten Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärverwaltung der Provinz Sachsen; Generalmajor Kotikow, A. G., zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Zivilangelegenheiten der Provinz Sachsen; d) Generaloberst Tschujkow, W. zum Chef der Sowjetischen Militärverwaltung des föderalen Landes Thüringen; Generalmajor Kolesnitschenko zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Zivilangelegenheiten des föderalen Landes Thüringen; e) Generaloberst Katukow, M. E., zum Chef der Sowjetischen Militärverwaltung des föderalen Landes Sachsen, in dessen Grenzen der Westteil des Kreises Liegni der Provinz Schlesien einzuschließen ist; Generalmajor Dubrowski, D. G., zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Zivilangelegenheiten des föderalen Landes Sachsen. 13;
Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 13 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 13) Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland 1945, Seite 13 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 13)

Dokumentation: Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Miltärverwaltung (SMV) in Deutschland 1945 - Aus dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Sammelheft 1 1945. Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland und amtliche Bekanntmachungen des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland. Verlag (SWA) der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1946 (Bef. SMV Dtl. 1945, S. 1-58).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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