Befehl über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit 1971, Blatt 2

Befehl Nr. 6/71 über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Büro der Leitung (BdL) 397/71, Berlin, 1.3.1971, Blatt 2 (Bef. 1/71 Min.-Rat DDR MfS Min. BdL/397/71 1971, Bl. 2); Die Hausordnung dient der Durchsetzung der Pflichten und Rechte Inhaftierter und regelt die Verhaltensnormen für Inhaftierte während ihres Aufenthaltes in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit. Die Inhaftierten sind bei der Aufnahme in die Untersuchungshaft-anstaltan auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Pflichten und Rechte zu belehren. Über die Bekanntgabe der Hausordnung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. Die Hausordnung muß den Inhaftierten ständig zugängig sein. Für zu Strafen mit Freiheitsentzug Verurteilte gelten die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsge- setzes sowie der 1. Durchführungsbestimmung zu di%sei%Gesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen XIV haben (der Leifce'r der Abt. XIV des Ministeriums für Staatssicherheit mi.r, ;Vdie Leiter der Abteilungen XIV in den Bezirksy.#rwaltunghn/Verwaltung gegenüber ihrem Leiter der Bezirksveralturig/Verwaltung) die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmg%fuli(äJfhaltensregeln für Inhaftierte in den Unter suchungshjcKcylta&en des Ministeriums für Staatssicherheit zu gar an meren% Deshalb sind al dieses Befehls Mitarbeiter zur qualifizierten Durchsetzung 4' '"lg zu schulen und zu befähigen Die Nachschichtleiter treten im Rahmen ihrer politisch-operativen Aufgabenerfüllung den Inhaftierten gegenüber als "Offizier vom Dienst" (OvD) auf. Die Leiter der Abteilungen XIV haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen XIV eng mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten, die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren und die Leiter der Untersuchungsabteilungen über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Wahrnehmungen und Umstände zu informieren. Kopie BStli AR 8;
Befehl Nr. 6/71 über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Büro der Leitung (BdL) 397/71, Berlin, 1.3.1971, Blatt 2 (Bef. 1/71 Min.-Rat DDR MfS Min. BdL/397/71 1971, Bl. 2) Befehl Nr. 6/71 über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Büro der Leitung (BdL) 397/71, Berlin, 1.3.1971, Blatt 2 (Bef. 1/71 Min.-Rat DDR MfS Min. BdL/397/71 1971, Bl. 2)

Dokumentation Stasi-Befehl 6/71 Ordnungs- Verhaltensregeln Inhaftierten UHA MfS DDR BdL/397/71 1971; Befehl Nr. 6/71 über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Büro der Leitung (BdL) 397/71, Berlin, 1.3.1971 (Bef. 1/71 Min.-Rat DDR MfS Min. BdL/397/71 1971, Bl. 1-2).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit der Sicherung des Eigentums von Straftätern stehen, größte Aufmerksamkeit beizumessen. Insoweit besteht das Anliegen dieser Arbeit darin, einige wesentliche Aspekte, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Linie und hat konseauent den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen hat, zu garantieren. Diese spezifische Aufgabenstellung ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Angehörigen der Abteilung zu korrigieren. Im Verwahrhaus sind die Prinzipien der Sicherheit, Ordnung, Disziplin und äußerste Ruhe verantwortungsbewußt durchzusetzen.

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