Befehl über den Vollzug von Freiheitsstrafen an Strafgefangenen in den Abteilungen XIV des MfS 1986, Seite 3

Befehl Nr. 17/86 über den Vollzug von Freiheitsstrafen an Strafgefangenen in den Abteilungen ⅩⅣ des MfS, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) o008-22/86, Berlin, 3.10.1986, Seite 3 (Bef. 17/86 DDR MfS Min. GVS o008-22/86 1986, S. 3); 3 GVS MTS O008-22/86 Begehungsweise der Straftat, Mittäter, Verhalten während der Untersuchungshaft, Einschätzung der Persönlichkeit, bestätigte Verbindungspersonen sowie weitere operativ bedeutsame Hinweise. Der Leiter der Abteilung XIV des MfS Berlin hat £$if der Grund- ' # % läge der Festlegungen unter der Ziffer 1. dieses. Befehls sowie der von den Leitern der operativen Dienst h h e it-e n eingereichten Vorschläge, unter B erücks i ch t i gungder Djii ng 1 i ch k e i t und der Belegungskapazität, die Entscheidun& er die Einweisung der betreffenden Strafgefangenen treffen. n die Abteilungen XIV zu Der Leiter der Abtei 1 unjj '-X1V$.des MfS Berlin hat festzulegen, in welche Abteilung X4 /-.die betreffenden Strafgefangenen aufzunehmen sind. Soll der Vollzug der Freiheitsstrafe in den Abteilungen XIV der Bezirksverwaltungen erfolgen, hat der Leiter der Abteilung XIV des MfS Berlin dies mit dem Leiter der betreffenden Bezirksverwaltung abzustimmen. Des weiteren hat er die Konspiration und Geheimhaltung bei der Realisierung der erforderlichen spezifischen verwaltungsmäßigen Aufgaben bei der Aufnahme, Verlegung sowie Entlassung der Strafgefangenen gegenüber der Strafvollzugseinrichtung Berlin zu gewährleisten . Der Leiter der Abteilung XIV des MfS Berlin hat den Leitern der Abteilungen XIV Anleitung und Unterstützung zur aufgabenbezogene Durchsetzung der rechtlichen Grundlagen sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des MfS und des MdI zum Vollzug von Freiheitsstrafen an Strafgefangenen in den Abteilungen XIV sowie zur Vorbereitung deren Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben zu geben. Kopie AR 8;
Befehl Nr. 17/86 über den Vollzug von Freiheitsstrafen an Strafgefangenen in den Abteilungen ⅩⅣ des MfS, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) o008-22/86, Berlin, 3.10.1986, Seite 3 (Bef. 17/86 DDR MfS Min. GVS o008-22/86 1986, S. 3) Befehl Nr. 17/86 über den Vollzug von Freiheitsstrafen an Strafgefangenen in den Abteilungen ⅩⅣ des MfS, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) o008-22/86, Berlin, 3.10.1986, Seite 3 (Bef. 17/86 DDR MfS Min. GVS o008-22/86 1986, S. 3)

Dokumentation Stasi Befehl 17/86 Vollzug Freiheitsstrafen Strafgefangenen Abt. ⅩⅣ DDR MfS GVS o008-22/86 1986; Befehl Nr. 17/86 über den Vollzug von Freiheitsstrafen an Strafgefangenen in den Abteilungen ⅩⅣ des MfS, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) o008-22/86, Berlin, 3.10.1986 (Bef. 17/86 DDR MfS Min. GVS o008-22/86 1986, S. 1-6).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen noch deren spezifische innere Struktur zu erfassen. Nur das Zusammenwirken aller operativen Arbeitsprozesse ermöglicht eine vollständige Aufdeckung und letztlich die Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Untersuchung vorangegangsner Straftaten eine ausreichende Aufklärung der Täterpersönlichkeit erfolgte. In diesem Fällen besteht die Möglichkeit, sich bei der Darstellung des bereits im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Gegners in seinem feindlichen Vorgehen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der werden öffentlichkeitswirksam und mit angestrebter internationaler Wirkung entlarvt.

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