Außerordentlicher Parteitag der SED/PDS 1989, Seite 398

Ausserordentlicher Parteitag der SED/PDS (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands/Partei des Demokratischen Sozialismus) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Protokoll der Beratungen am 8./9. und 16./17.12.1989 in Berlin 1989, Seite 398 (PT. SED/PDS DDR Prot. 1989, S. 398); ?gangenheit bestandenen ungerechtfertigten Privilegien und Sonderrechte ein fuer allemal ausgeraeumt werden. Die ZPKK leitete Parteiverfahren gegen Erich Honecker und Guenter Mittag ein. Dabei konnte das Parteiverfahren gegen Erich Honecker zunaechst nicht vollzogen werden, da die behandelnden Aerzte auf die Verhandlungsunfaehigkeit Erich Honeckers hinwiesen. Dennoch wurde er telefonisch ueber diesen Beschluss der ZPKK in Kenntnis gesetzt. Nach der Veroeffentlichung der Tagung der ZPKK im ?ND? bat Erich Honek-ker um ein Gespraech, das der Vorsitzende der ZPKK mit ihm fuehrte.2" Dieses Gespraech hatte mehr den Charakter eines Monologes, indem Erich Honecker ein laengeres Schriftstueck verlas mit Hinweis auf Konzentrationsschwierigkeiten. Dieses Schreiben stellte er zu einem spaeteren Zeitpunkt der ZPKK zu. Darin sind u. a. folgende Grundgedanken enthalten: ?Ich uebernehme die volle Verantwortung fuer die entstandene Lage, die um so staerker ins Gewicht faellt, da ich die Funktionen des Generalsekretaers, des Vorsitzenden des Staatsrates und des Nationalen Verteidigungsrates ueber lange Zeit ausuebte. ( ) Ich erklaere, dass der in der Politbuerositzung gegen mich und andere erhobene Vorwurf, die kritische Einschaetzung der ernsten Lage in der Partei und im Land nicht geteilt zu haben, zutrifft. Dies tat ich in Verkennung der realen Lage und aus heutiger Sicht faelschlicherweise aus der Sorge, dass Differenzen im Politbuero in einer angespannten Situation die Einheit der Partei gefaehrden wuerden. Ich sehe die Ursache meiner Fehleinschaetzung darin, dass ich das reale Leben im Lande in der letzten Zeit nicht unmittelbar wahrnahm Ich taeuschte mir etwas vor und liess mich oft bei Besuchen im Lande taeuschen.? Erich Honecker geht dann weiter auf seine Erkrankung, die Operation und seinen damaligen Zustand ein, um dann Bezug zu nehmen auf einen Brief vom 14. November, in dem er sich verwahrte ?gegen den inzwischen erhobenen Vorwurf des Macht- und Amtsmissbrauches?. Dazu erklaerte Erich Hc necker: ?Zu keiner Zeit meiner Taetigkeit in Partei und Staat sind meine Handlungen - deren oberstes Gebot immer das Wohl unseres Volkes war - mit diesen Vorwuerfen in Verbindung zu bringen. Dies erklaere ich in voller Verantwortung fuer begangene Fehlentscheidungen, die ich in meinen ehemaligen Funktionen mit zu tragen habe.? In seinem Schreiben kommt Erich Honecker zu keiner realistischen und akzeptablen Schlussfolgerung, sondern beharrt hauptsaechlich auf alten, ueberholten Argumenten. Nach einer nicht ueberzeugenden, ja fehlerhaften, falschen Wertung der Wirtschafts- und Sozialpolitik sagt Erich Honecker weiter: ?Wir haben die Stimmen aus der Partei nach dem 8. Plenum nicht ernsthaft beachtet, die davon zeugten, dass die Probleme, die auf ihm behandelt wurden, nicht Antwort auf die Fragen gaben, die schon damals in der Partei und im Volk gestellt wurden.? In der Stellungnahme Erich Honeckers heisst es weiter: ?Die eingetretene Krise in der DDR, die grossen Disproportionen in der Volkswirtschaft und die in Ver- 398 211 Vgl. ND, 17. November 1989.;
Außerordentlicher Parteitag der SED/PDS (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands/Partei des Demokratischen Sozialismus) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Protokoll der Beratungen am 8./9. und 16./17.12.1989 in Berlin 1989, Seite 398 (PT. SED/PDS DDR Prot. 1989, S. 398) Außerordentlicher Parteitag der SED/PDS (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands/Partei des Demokratischen Sozialismus) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Protokoll der Beratungen am 8./9. und 16./17.12.1989 in Berlin 1989, Seite 398 (PT. SED/PDS DDR Prot. 1989, S. 398)

Dokumentation: Außerordentlicher Parteitag der SED/PDS (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands/Partei des Demokratischen Sozialismus) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Protokoll der Beratungen am 8./9. und 16./17.12.1989 in Berlin, herausgegeben von Lothar Hornbogen, Detlef Nakath, Gerd-Rüdiger Stephan in Zusammenarbeit mit Manfred Meineke und Marga Voigt, Karl Dietz Verlag, Berlin 1989 (PT. SED/PDS DDR Prot. 1989, S. 1-464).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht und kann sich sowohl strafmildernd als auch strafverschärfend auswirken. Sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Tatausführung gesetzt werden. Es ist ein gesellschaftliches Verhalten des Täters bei der Aufklärung der Persönlichkeit, Schuldfähigkeit und Erziehungsverhältnisse müesen unterschiedlich bewertet werden. Als Trend läßt ich verallgemeinern, daß die Anstrengungen und Ergebnisse auf diesem Gebiet in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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