Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 84

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 84 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 84); Ein Problem sind zum Teil die Vorstrafen wegen mehrfacher Gesetzesverletzung, weil die Strafregisterauszüge vielfach nichts darüber aussagen, ob Verbrechen und Vergehen oder ob mehrere vorsätzliche Vergehen zur Verurteilung führten. Für die Festlegung des Vollzugs sind jedoch die Vorstrafen wichtig, die wegen eines Verbrechens ausgesprochen wurden. Bei Vorstrafen wegen mehrfacher Gesetzesverletzung war nur dann mit Sicherheit eine der Einzelstrafen ein Verbrechen, wenn a) einer der Paragraphen von §§ 85 bis 113 StGB aufgeführt ist oder b) wenn für eine der vorsätzlich begangenen Straftaten die Strafandrohung mit 2 Jahren Freiheitsstrafe beginnt. Sind Paragraphen aufgeführt, die sowohl bei Vergehen als auch bei Verbrechen zur Anwendung kommen (z. B. § 121 Abs. 1 StGB mit einer Strafandrohung von 1 bis zu 5 Jahren) und die Freiheitsstrafe beträgt mehr als 2 Jahre, muß entweder das betreffende Urteil in der alten Gefangenenakte eingesehen oder beim verurteilenden Gericht Auskunft eingeholt werden. Da das Strafregister die Mitteilungen der Gerichte im vollen Wortlaut übernimmt, bringt in der Regel die Beiziehung der alten Gefangenenakte auch keine Klärung, weil die benötigten Angaben bereits im Urteil nicht enthalten waren. Wenn es von dieser Entscheidung abhängt, ob der Strafgefangene in den erleichterten oder in den allgemeinen Vollzug aufzunehmen ist, ist eine Klärung unumgänglich. 5.1.5. Festlegung des Vollzugs bei Vorliegen mehrerer Gerichtsentscheidungen Liegen für einen Verurteilten mehrere Gerichtsentscheidungen über Freiheitsstrafen vor und würde nach den Kriterien der §§ 13 und 14 StVG für das eine Urteil der erleichterte Vollzug und für das andere Urteil der allgemeine Vollzug zutreffen, ist für beide Freiheitsstrafen der allgemeine Vollzug festzulegen. Beispiel: Der wegen eines Verbrechens bereits vorbestrafte Bürger A. wurde am 20. August 1978 wegen vorsätzlicher Körperverletzung gemäß § 115 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Noch vor Straf antritt verursachte A. einen schweren Verkehrsunfall und wurde mit Urteil vom 25. September 1978 gemäß § 196 Abs. 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Wäre nur dieses Urteil zu verwirklichen, dann würde die Freiheitsstrafe nach den Kriterien des § 14 Ziff. 1 StVG im erleichterten Vollzug zu vollziehen sein. 84;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 84 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 84) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 84 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 84)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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