Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 47

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 47 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 47); 4.3.3. Gesundheitsakte Die Gesundheitsakte ist vom medizinischen Dienst bei der Aufnahmeuntersuchung anzulegen. Der Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung verbleibt als Bestandteil der Gesundheitsakte beim medizinischen Dienst. Ebenso verhält es sich mit Diabetikeraus-. weisen. Vorher müssen diese Unterlagen aber als Teil der Werteffekten erfaßt werden. In der Gesundheitsakte ist ebenfalls ein Exemplar des Tätowierungsbogens (Vordruck SV 19) abzuheften und ggf. zu präzisieren und auch ein Abzug evtl, fotografischer Aufnahmen aufzubewahren. 4.4. Erfassung in der Bestandsund Nachweiskartei In der Vollzugsgeschäftsstelle wird ein zentraler Nachweis über alle in der UHA oder StVE bzw. im JH befindlichen Personen in Form einer Bestandskartei (Vordruck SV 1) und über alle Entlassenen als Nachweiskartei geführt. Für jeden Verhafteten und für jeden Verurteilten, der sich zum Strafantritt stellt oder zugeführt wird, sind zur Sicherung des zentralen und dezentralen Nachweises drei Karteikarten auszustellen. Eine Karteikarte befindet sich in der Bestandskartei der Vollzugsgeschäftsstelle und eine Karteikarte ist dem Stationsleiter für den dezentralen Nachweis des Bestands einer Station zu übergeben. Die dritte Karteikarte ist bei Aufhebung des Haftbefehls bzw. bei Eingang der Verwirklichungsunterlagen über die rechtskräftige Verurteilung unverzüglich der Zentralkartei der VSV zu übersenden. Bei der Einweisung in die für den Vollzug der Strafe zuständige StVE bzw. das JH ist die Karteikarte aus der Bestandskartei beim Stationsleiter zu entnehmen und mit der Gefangenenakte an die StVE bzw. das JH zu übersenden. Die Karteikarte aus der Bestandskartei der Vollzugsgeschäftsstelle ist in die Nachweiskartei der UHA einzuordnen. Die aufnehmende StVE bzw. das JH hat für die Bestandskartei der Vollzugs geschäftssteile eine neue Karteikarte auszustellen und die mit übersandte Karteikarte dem Vollzugsabteilungsleiter für die dortige dezentrale Bestandskartei zu übergeben. Bei Verlegungen ist gleichermaßen zu verfahren. Bei Entlassungen ist die Karteikarte aus der Bestandskartei der Vollzugsgeschäftsstelle in die Nachweiskartei einzuordnen und die zweite Karteikarte der Vollzugsakte beizufügen. 47 *;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 47 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 47) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 47 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 47)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersucnunqshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnun ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erstrangige Bedeutung bei der Gestaltung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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