Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 43

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 43 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 43);  Tag der Aufnahme; verlegende UHA, StVE oder JH bei Transportgefangenen; Tag der Weiterleitung bei Transportgefangenen und Tag der Entlassung bei Auslieferungsgewahrsam bzw. Auslieferungshaft; nächste aufnehmende UHA oder StVE bzw. nächstes aufnehmendes JH bei Transportgefangenen. Belegungsbücher sind vertraulich zu behandeln und unter Verschluß aufzubewahren. Das Belegungsbuch darf nur von dem damit beauftragten Mitarbeiter der Vollzugsgeschäftsstelle geführt und nicht aus der Vollzugsgeschäftsstelle herausgegeben werden. Das gesonderte Belegungsbuch für Transportgefangene und in Ausweisungsgewahrsam bzw. Auslieferungshaft befindliche Personen kann außerhalb der Dienstzeit der Verwaltung dem Postenführer des Wachdienstes bzw. dem Wachhabenden (je nach Struktur der Dienststelle und Entscheidung des Leiters) zur Eintragung evtl, noch eintreffender und in der Nacht oder am Wochenende weiterzuleitender Transportgefangener übergeben werden. 4.3. Anlage der Gefangenenakten Unter Gefangenenakten sind die in den UHA, StVE bzw. JH über Verhaftete und Strafgefangene anzulegenden und während der gesamten Dauer des Vollzugs zu führenden Vollzugsakten, Erziehungsunterlagen und Gesundheitsakten zu verstehen. Sie dienen in ihrer Gesamtheit neben der Aufbewahrung der für den Vollzug der Untersuchungshaft bzw. der Strafen mit Freiheitsentzug notwendigen gesetzlich geforderten Unterlagen auch der Nachweisführung über alle sich für die jeweiligen Verhafteten bzw. Strafgefangenen von der Aufnahme bis zur Entlassung ergebenden Maßnahmen und den dienstlich über sie geführten Schriftverkehr. Die Anlage der Gefangenenakten erfolgt bereits bei der Einlieferung eines Verhafteten in die UHA. Gefangenenakten sind ständig entsprechend dem Stand des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens zu ergänzen. Befanden sich zu Strafen mit Freiheitsentzug Verurteilte nicht in Untersuchungshaft, sind die Akten nach der Aufnahme zum SV anzulegen. Für Verhaftete, die sich in derselben Sache bereits in Untersuchungshaft befanden, aber entlassen und erneut in Untersuchungshaft genommen wurden, sowie für Verurteilte, die zum Strafantritt aufgefordert wurden, sich aber bereits für die gleiche Sache in Untersuchungshaft befanden, sind keine neuen Gefangenenakten anzulegen, sondern die vorhandenen weiterzuführen. 43;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 43 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 43) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 43 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 43)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen verwirklichen, Störungen verursachen und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Schaden zufügen kann. Es geht vor allem auch darum, rechtzeitig solche feindlich-negativen Kräfte im Innern der bewußt die Konfrontation mit den-Sicherheitsorganen anstreben, haben sich die Leiter, die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit im allgemeinen, im Beweisführungsprozeß im besonderen und bei der Realisierung jeder Untersuchungshandlung im einzelnen.

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