Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 34

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 34 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 34); handeln, daß durch einen Strafantritt die Gesundheit der Mutter oder des Kindes erheblich beeinträchtigt wird. Gegebenenfalls ist zur Herbeiführung einer Entscheidung eine Konsultation mit dem Kreisarzt über die sich evtl, bei einer Nichtverlängerung des Aufschubs des Vollzugs ergebenden Folgen notwendig. Wird bereits während der Untersuchungshaft der Haftbefehl wegen bestehender Schwangerschaft aufgehoben, so ist es, sofern eine Verurteilung zu einer Strafe mit Freiheitsentzug erfolgt, erforderlich, vor der Aufforderung zum Strafantritt zu prüfen, ob ein Aufschub des Vollzugs nach § 50 StVG noch zu gewähren ist. Der Verurteilten sind mit der Mitteilung über die Gewährung des Aufschubs entsprechende Auflagen zu erteilen, die sichern, daß die Strafe nach Beendigung des Wochenurlaubs angetreten wird. Ein Aufschub des Vollzugs wegen Schwangerschaft kann auch vor Ablauf der 20 Wochen enden, wenn ein Kind im Alter unter 20 Wochen in Durchführung von Maßnahmen der Organe der Jugendhilfe zur Betreuung in den Haushalt einer anderen Frau bzw. in ein Heim aufgenommen wird. In diesen Fällen endet der Anspruch der Kindesmutter auf Wochenurlaub mit dem Tag der Aufnahme des Kindes in den Haushalt der anderen Frau bzw. in das Heim. Das kann jedoch frühestens nach Ablauf der 6. Woche nach der Geburt des Kindes geschehen.14 Schwangeren, die nach § 249 StGB zu einer Strafe mit Freiheitsentzug verurteilt worden sind, sollten deshalb, sofern die Möglichkeit besteht, daß die Organe der Jugendhilfe Maßnahmen zur Betreuung des Kindes einleiten, entsprechende Auflagen erteilt werden. Unter Umständen ist es auch ratsam, direkt mit dem Organ der Jugendhilfe Verbindung aufzunehmen. Wird bei weiblichen Verurteilten erst nach dem Strafantritt durch die unverzüglich vorzunehmende gynäkologische Untersuchung eine Schwangerschaft festgestellt, so ist keine Unterbrechung des Vollzugs durchzuführen, sondern auch nach Straf antritt noch ein Aufschub des Vollzugs zu gewähren. Nach § 51 Abs. 2 StVG können einem Verurteilten mit der Gewährung des Aufschubs auch Auflagen erteilt werden, um zu sichern, daß er sich dem Vollzug nicht entzieht. So z. B., periodisch weitere notwendige Bescheinigungen zu erbringen, Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder komplizierte Entbindungen zu melden sowie die UHA oder die StVE bzw. das JH über Arbeitsplatz- oder Wohnungswechsel oder über beabsichtigte Reisen u. a. m. zu unterrichten. Auflagen, den Wohnort oder die Arbeitsstelle nicht zu wechseln, dürfen nicht erteilt werden, da sie einer Aufenthaltsbeschränkung bzw. einer Arbeitsplatzbindung gleichkämen. Auflagen können aber auch darin bestehen, daß sich der Verurteilte selbständig zum Strafantritt zu melden hat, wenn der Anlaß des 34;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 34 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 34) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 34 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 34)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren sind. Drittens sind Maßnahmen nach dem Gesetz dann vorzunehmen, wenn die vorliegenden Informationen ein stattfindendes zu erwartendes Ereignis betreffen, das mit einer Störung Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Staa-, tes zu durohkreuzen? Hierbei hat der Uhtersuchungshaftvollzug im Minietorium für S-taateeieherfeeit einen wSa senden spezifischen Beitrag im System der Gesamtaufgabenstellung des Mini stemtms-für-S-taats-sicherheit zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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