Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 24

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 24 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 24); Berichtigung bzw. Vervollständigung an das ersuchende Gericht zurückzugeben, ggf. können die Angaben auch telefonisch eingeholt werden. Bei fehlerhaften Personalangaben ist unbedingt eine Berichtigung vorzunehmen. Entstehen über die Auslegung des Urteils oder über die Berechnung der erkannten Strafe mit Freiheitsentzug Zweifel, ist nach § 356 StPO in jedem Fall eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (siehe dazu auch Abschn. 4.10.). Fehlende Unterlagen, wie Strafregisterauszüge oder bei Jugendlichen die Einschätzungen der Organe der Jugendhilfe, sind ebenfalls bei den Sekretären der jeweiligen Gerichte zur unverzüglichen Übersendung anzufordern, da nur die Gesamtheit aller Unterlagen eine ordnungsgemäße Festlegung des Vollzugs und damit verbunden die Einweisung der Verurteilten in die zuständige St VE bzw. das JH und die Festlegung zweckmäßiger Erziehungsmaßnahmen ermöglichen. Es ist darauf zu achten, daß bei Verurteilungen zu Strafen mit Freiheitsentzug und gleichzeitiger Anordnung von bei Verurteilung auf Bewährung angedrohten Freiheitsstrafen nicht nur die Urteile mit Gründen der neuen Strafsache, sondern auch die Urteile mit Gründen über die Verurteilung auf Bewährung neben den anderen erforderlichen Anlagen beigefügt sein müssen. Die Einweisung zum Vollzug erfolgt jedoch auch dann, wenn nur die Verwirklichungsunterlagen für die neue Strafsache vorliegen. Die für die Einweisung der Verurteilten zuständige UHA hat die fehlenden Unterlagen für die zuständige StVE bzw. das JH unverzüglich bei Gericht anzufordern und die zuständige StVE bzw. das JH darüber zu informieren, damit von dort der Eingang kontrolliert werden kann. Eine Einweisung rechtskräftig Verurteilter in die zuständige StVE bzw. das JH ohne Verwirklichungsunterlagen bedarf der exakten Überwachung sowohl durch die einweisende UHA als auch durch die aufnehmende StVE bzw. das JH und bedarf der Ausnahmeregelung durch den Leiter der VSV. Mitunter kommt es vor, daß von Gerichten zusätzlich noch Verwirklichungsersuchen über die Einziehung von Gegenständen und andere gerichtliche Entscheidungen mit übersandt werden. Diese sind den Gerichten unverzüglich mit dem Hinweis zurückzugeben, daß das Organ SV für die Verwirklichung derartiger Maßnahmen nicht zuständig ist. Sind rechtskräftig Verurteilte infolge Ausschreibung zur Fahndung festgenommen worden, genügt zur Aufnahme der Hafteinlieferungsschein (Vordruck KP 50) oder die Durchschrift der Fahndungslöschung (Vordruck KP 28). Die vollständigen Verwirklichung sunterlagen müssen unverzüglich von der UHA, der StVE bzw. dem JH angefordert werden, welche die Fahndung beantragt hat. 24;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 24 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 24) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 24 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 24)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

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