Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 193

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 193 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 193); der Anrechnung der Zeit des Vollzuges auf eine spätere Alters- oder Invalidenrente 1. Zeitraum vor dem 1. Dezember 1951 Es bestand für arbeitende Strafgefangene noch kein Versicherungsschutz; in der Regel wurden auch keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Demgemäß war der Arbeitseinsatz keine versicherungspflichtige Tätigkeit und wurde als solche auch nicht angerechnet. Für einige Strafgefangene im Steinkohlen-, Braunkohlen- und Erzbergbau wurde bereits für die Zeit vom 1. Januar bis 30. November 1951 die in Ziff. 2 a dargestellte Regelung angewandt. Das war jedoch davon abhängig, ob von den Arbeitseinsatzbetrieben Beiträge zur Sozialversicherung für diesen Zeitraum in Verwahrung genommen worden waren und später an die Sozialversicherung .abgeführt wurden. 2. Zeitraum vom 1. Dezember 1951 bis 30. Juni 1954 a) Strafgefangene, die in Arbeitseinsatzbetrieben des Steinkohlen- und Braunkohlenbergbaus; des Erzbergbaus und Hüttenwesens; der chemischen Industrie sowie des Bauwesens und der Baustoffindustrie im produktiven Arbeitseinsatz standen, waren sozialversicherungsrechtlich allen übrigen Werktätigen gleichgestellt. Für sie wurden Sozial Versicherungsbeiträge an die Sozialversicherung abgeführt und ihr Arbeitseinsatz war versicherungspflichtige Tätigkeit. In ihren mitgebrachten oder im SV angelegten Sozialversicherungsausweis erfolgte durch die Arbeitseinsatzbetriebe die Eintragung der Dauer des Arbeitseinsatzes und des erarbeiteten versicherungspflichtigen Bruttoverdienstes und damit die Bestätigung dieser Zeit als versicherungspflichtige Tätigkeit. Die Sozialversicherungsausweise wurden bei Entlassung aus dem SV den betreffenden Personen ausgehändigt. Grundlage für diese Regelung war die Vereinbarung zwischen dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium für Arbeit, dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium des Innern und dem Staats Sekretariat für Kohle und Energie vom 15. November 1951 über die Gewährung von Leistungen an Personen während und nach der Inhaftierung. Für die Sozialversicherung erfolgte die Regelung durch die Arbeitsrichtlinie der Zentralverwaltung der Sozialversicherung über die Gewährung von Leistungen an Personen während und nach der Inhaftierung vom 24. Februar 1952. Darüber hinaus enthielt § 4 Abs. 2 der Verordnung vom 3. April 1952 über die Beschäftigung von Strafgefangenen (GBl. Nr. 43 S. 275) die Regelung, daß „für die Entrichtung der Sozial Versicherungsbeiträge die allgemeinen Bestimmungen gelten“. b) Der Arbeitseinsatz aller übrigen Strafgefangenen war keine versicherungspflichtige Tätigkeit. Es wurden lediglich durch das Ministerium des Innern an die Versicherungsträger der Sozialversicherung (Bundesvorstand des FDGB Verwaltung der Sozialversicherung und Sozialversicherung bei der Staatlichen 193;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 193 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 193) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 193 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 193)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere der Verfassung, der StrafProzeßordnung, des Strafgesetzbuches sowie der Untersuchungshaftvollzugsordnung üTIVO unter strikter Einhaltung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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