Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 170

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 170 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 170); 8.5.2. Beendigung der Unterbrechung des Vollzugs bei Eintritt des Strafendes bzw. Gewährung von Strafaussetzung auf Bewährung oder Beendigung einer Strafe mit Freiheitsentzug durch Gerichtsbeschluß Wird während einer Unterbrechung des Vollzugs außer bei Unterbrechung des Vollzugs wegen Schwangerschaft das errechnete Strafende erreicht, ohne daß aufgrund von Prüfungshandlungen Gründe für eine evtl. Nichtanrechnung des Zeitraums der Unterbrechung auf die Strafzeit bekannt geworden sind, ist für den Leiter der StVE bzw. des JH eine entsprechende Verfügung vorzubereiten. Liegt diese unterschrieben vor, wonach die Zeit der Unterbrechung des Vollzugs auf die Strafzeit angerechnet wird, ist dem Verurteilten der Eintritt des Strafendes durch den Leiter der StVE bzw. des JH schriftlich mitzuteilen. Über die Gewährung einer Strafaussetzung auf Bewährung oder die Beendigung der Strafe mit Freiheitsentzug durch Gerichtsbeschluß während einer Unterbrechung des Vollzugs wird der Verurteilte vom Gericht durch Zustellung eines Gerichtsbeschlusses informiert. Sollte ein Gericht jedoch die für den Verurteilten bestimmte Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses der StVE bzw. dem JH zusätzlich mit übersandt haben, ist diese unverzüglich an den Verurteilten weiterzuleiten. Bei Eintritt des Strafendes oder Gewährung einer Strafaussetzung auf Bewährung bzw. Beendigung der Strafe mit Freiheitsentzug durch Gerichtsbeschluß während der Unterbrechung des Vollzugs ist die Strafenverwirklichung abzuschließen. Das Datum und der Grund dafür sind mittels Vordruck SV 8 dem zuständigen Staatsanwalt, dem Strafregister, der Zentralkartei der VSV, dem zuständigen Wehrkreiskommando (bei erfaßten Wehrpflichtigen außer Militärpersonen) sowie dem zuständigen Gericht (wenn die Grundlage hierfür ein Gerichtsbeschluß ist) mitzuteilen. Die gesetzliche Grundlage des Gerichtsbeschlusses ist dabei anzugeben (z. B. § 349 StPO, § 351 StPO, § 66 StVG), weil das für die Eintragung im Strafregister von Bedeutung ist. Wurde bei der Unterbrechung des Vollzugs noch kein Abschlußbericht (Vordruck SV 18) gefertigt (z. B. bei Unterbrechung des Vollzugs für die Dauer der stationären Behandlung in einer medizinischen Einrichtung des staatlichen Gesundheitswesens), ist das unverzüglich nachzuholen und die Begleitakte bzw. der Abschlußbericht den zuständigen Organen zu übersenden. Die medizinische Einrichtung, in der sich der Verurteilte zum Zeitpunkt der Entlassung befindet, ist mit vollständiger Anschrift anzugeben. Das noch in der StVE bzw. im JH befindliche Eigentum des zu Entlassenden 170;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 170 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 170) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 170 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 170)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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