Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 166

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 166 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 166);  komplizierte Bedingungen der Vorbereitung der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben. Bei der Prüfung von Anträgen auf Unterbrechung des Vollzugs zur Erledigung unaufschiebbarer Angelegenheiten steht im Mittelpunkt der Prüfungshandlung die Schwere der Straftat, die Höhe des Strafrests und das bisher erreichte Erziehungsergebnis. Erst wenn diese Faktoren zusammengenommen die Gewähr bieten, daß sich der Verurteilte bei einer evtl. Unterbrechung des Vollzugs nicht dem weiteren Vollzug der Freiheitsstrafe entzieht, kann bei nachgewiesenem Vorliegen gewichtiger unaufschiebbarer Angelegenheiten eine Unterbrechung des Vollzugs gewährt werden. Handelt es sich dabei um Strafgefangene des allgemeinen Vollzugs, ist die Unterbrechung zur Erledigung unaufschiebbarer Angelegenheiten in der Regel nur nach Vollzug von mindestens der Hälfte der Strafzeit zulässig. Liegen die bisher genannten Voraussetzungen für eine Unterbrechung des Vollzugs zur Regelung unaufschiebbarer Angelegenheiten vor, ist unbedingt darauf zu achten, wohin die Unterbrechung beantragt wurde. Es kann sein, daß z. B. die Beisetzung eines Familienangehörigen an einem Ort erfolgt, für welchen dem Verurteilten der Aufenthalt untersagt wurde. Dann muß vor Unterbrechung des Vollzugs fernschriftlich die Zustimmung des für diesen Ort zuständigen Leiters des VPKA eingeholt werden. Wird die Zustimmung versagt, kann die Unterbrechung des Vollzugs in diesen Fällen nicht gewährt werden. Wurde die Unterbrechung des Vollzugs zur Erledigung unaufschiebbarer Angelegenheiten wegen lebensbedrohlicher Erkrankung oder Ableben eines Elternteils, des Ehegatten, von Kindern oder Geschwistern des Strafgefangenen beantragt und liegen die Voraussetzungen für eine Unterbrechung nicht vor, ist durch den Leiter der StVE bzw. des JH zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Vorführung des Strafgefangenen möglich ist. Über jede Unterbrechung des Vollzugs zur Erledigung unaufschiebbarer Angelegenheiten ist der Leiter des für den Aufenthaltsort zuständigen VPKA zu informieren. Dabei ist es erforderlich, den Grund sowie Beginn und Ende der Unterbrechung anzugeben. Neben der aktenkundigen Belehrung der Strafgefangenen über ihr Verhalten außerhalb der StVE bzw. des JH sowie über die Voraussetzungen, damit die Zeit der Unterbrechung des Vollzugs auf die Strafzeit angerechnet werden kann, ist es zweckmäßig, die Meldepflichten des Strafgefangenen bei der Auflagenerteilung mit zu berücksichtigen; z. B. sich bei der Ankunft und vor der Abreise bei dem für den Auf- 166;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 166 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 166) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 166 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 166)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht länger geduldet werden, daß Leiter die Ergebnisse der Arbeit mit insgesamt vordergründig an quantitativen Kennziffern messen. Obwohl es in den letzten beiden Jahren besser gelang, die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Aktivitäten und des Zeitpunktes ihrer Durchführung erfolgte Veröffentlichungen durch westliche Massenmedien oder die inspirierende Rolle ehemaliger Bürger maßgeblich waren.

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