Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 161

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 161 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 161); Eintritt des Strafendes kaum mit einer Rückführung in die einweisende StVE bzw. ins JH zu rechnen ist. In solchen Fällen sind deshalb alle Effekten einschließlich des Eigengelds mitzugeben, der Abschlußbericht (Vordruck SV 18) zu fertigen und die Begleitakte bzw. ein Abschlußbericht an die zuständigen Organe abzusenden. Aus dem Abschlußbericht muß die genaue Bezeichnung der psychiatrischen Einrichtung, in die der Verurteilte eingewiesen wird, ersichtlich sein. Selbstverständlich ist auch der in der DDR wohnhafte nächste Angehörige, mit dem der Strafgefangene in ständiger persönlicher Verbindung steht, über die Unterbrechung des Vollzugs für die Dauer der Behandlung in der medizinischen Einrichtung bzw. über die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung zu informieren. Dabei ist gleichzeitig die Anschrift der medizinischen Einrichtung anzugeben. Ob dem Angehörigen etwas darüber mitgeteilt wird, aus welchen Gründen die Einweisung in die medizinische Einrichtung vorgenommen wurde, kann nur der SV-Arzt unter Berücksichtigung der ärztlichen Schweigepflicht entscheiden. Er legt in solchen Fällen auch den genauen Text fest. Was dem Angehörigen mitgeteilt werden sollte, dafür gibt es kein Schema, da jeder Fall anders gelagert ist. Ist dem Angehörigen z.B. aus Briefen des Strafgefangenen oder durch Besuche bereits bekannt, welche gesundheitlichen Beschwerden der Strafgefangene hat und daß ggf. eine spezielle Diagnostik oder Therapie vorgesehen ist, wird ihn eine Mitteilung über die Unterbrechung des Vollzugs nicht überraschen. In diesem Fall reicht eine kurze Mitteilung vollkommen aus. Erhält ein Angehöriger jedoch unvorbereitet die Mitteilung über die Unterbrechung des Vollzugs, z.B. infolge eines Unfalls, könnte er das Schlimmste vermuten und evtl, einen Schock erhalten, obwohl dazu keine Veranlassung besteht. Es ist deshalb erforderlich, sich in die Situation der Angehörigen hineinzuversetzen und individuell zu entscheiden, was den Angehörigen jeweils mitgeteilt wird. Handelt es sich bei den Strafgefangenen, denen Unterbrechung des Vollzugs für die Dauer der stationären Behandlung in einer medizinischen Einrichtung gewährt wird, um Vorbestrafte oder um solche, bei denen Hinweise über ein evtl, erneutes Straffälligwerden vorliegen, ist es notwendig, das VPKA, Abt. K, auf dessen Territorium sich die medizinische Einrichtung befindet, über die Unterbrechung des Vollzugs zu verständigen. Welche Angaben diese Mitteilung enthalten soll, ist in der hierfür zutreffenden Weisung geregelt und kann dort nachgelesen werden. Durch diese Information wird das VPKA in die Lage versetzt, bei Auftreten bestimmter Straftaten ggf. die Verurteilten, denen Unterbrechung des Vollzugs gewährt wurde, in den zu überprüfenden Personenkreis einzubeziehen. 161;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 161 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 161) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 161 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 161)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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