Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 151

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 151 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 151); unterhaltsberechtigte Hinterbliebene, wenn der Betroffene an den Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit verstorben ist. Es findet also vollinhaltlich die arbeitsrechtliche Regelung Anwendung, wonach bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit dem Betroffenen oder seinen Hinterbliebenen der entstandene Schaden grundsätzlich zu ersetzen ist. Dieser Schadenersatz kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, daß der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Belehrung, Unterweisung und Kontrolle aus grober Mißachtung seiner Pflichten im Gesundheits- und Arbeitsschutz diese vorsätzlich verletzt hat, dadurch der Arbeitsunfall herbeigeführt worden ist und der für den Gesundheits- und Arbeitsschutz gegenüber arbeitenden Verhafteten und zur Arbeit eingesetzten Strafgefangenen Verantwortliche49 dafür keine Ursache gesetzt hat (vgl. dazu auch § 267 AGB). Der Schadenersatzanspruch erstreckt sich nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft bzw. dem SV auf entgangenen Verdienst sowie notwendige Mehraufwendungen zur weiteren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Der entgangene Verdienst ist die Differenz zwischen dem nach der Entlassung tatsächlich erzielten Nettodurchschnittsverdienst und einem als Bemessungsgrundlage50 errechneten Nettodurchschnittsverdienst. Im Falle des Todes des Betroffenen infolge des erlittenen Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit werden als Schadenersatzleistungen an die Hinterbliebenen Unterhaltsrente (wenn die unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen nicht in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu verdienen) und Bestattungskosten gewährt. Generell werden Geldleistungen, die die Sozialversicherung gewährt (z.B. Krankengeld, Unfallrente, Witwen- oder Halbwaisenrente, Bestattungsbeihilfe), sowie beim Tode von noch Verhafteten bzw. Strafgefangenen von der UHA oder der StVE bzw. dem JH gewährte Bestattungsbeihilfe auf die Schadenersatzleistungen angerechnet. Durch diese Regelung ist z. B. gewährleistet, daß jeder entlassene Bürger, der aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit noch arbeitsunfähig oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig ist, im Regelfall seinen vor Beginn der Untersuchungshaft bzw. der Strafe mit Freiheitsentzug erreichten Nettodurchschnittsverdienst erhält. Er setzt sich zusammen aus dem Krankengeld (arbeitstäglich 13, M) oder der Unfallrente der Sozialversicherung und der 151;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 151 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 151) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 151 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 151)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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