Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 140

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 140 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 140); läßt, hat der unterhaltspflichtige Strafgefangene das Recht, bei Unter sehr eitung der festgelegten Unterhaltshöhe für die Dauer von mindestens mehr als einem Jahr eine Abänderung des Unterhalts gemäß § 22 FGB herbeizuführen. Für Verhaftete ist eine Unterhaltsabänderung noch nicht möglich, da gemäß eines Grundsatzurteils des Obersten Gerichts der DDR Voraussetzung für eine Unterhaltsabänderung ist, daß sich die für die Bemessung des Unterhalts maßgeblichen Verhältnisse für mindestens mehr als 1 Jahr verändern. Strafgefangene, die z. B. infolge berufsfremden Arbeitseinsatzes nur unterdurchschnittliche Arbeitsleistungen erreichen oder die aus anderen anzuerkennenden Gründen die Bemessungsgrundlage für den festgelegten Unterhalt nicht erreichen, sind darauf hinzuweisen, mit dem Unterhaltsberechtigten bzw. dessen gesetzlichen Vertreter zunächst zu versuchen, eine außergerichtliche Vereinbarung über die Abänderung des Unterhalts für die Dauer der Untersuchungshaft bzw. des Vollzugs der Strafe mit Freiheitsentzug herbeizuführen. Erklären sich Unterhaltsberechtigte bzw. ihre gesetzlichen Vertreter dazu nicht bereit, ist den Anträgen Strafgefangener auf Einreichung einer Unterhaltsabänderungsklage zu entsprechen. Im Interesse der Laufendhaltung sowohl der Gefangenenakte als auch der in der Arbeitsgruppe Ökonomie geführten Nachweise (Unterhaltsnachweis SV 128 ; Forderungsüberwachungsnachweis SV 138 ) ist es notwendig, daß die Vollzugsgeschäftsstelle und die Arbeitsgruppe Ökonomie vom Ausgang von Ehescheidungsverhandlungen bzw. Vaterschaftsanerkennungen Kenntnis erhalten. Darüber hinaus muß durch ein sinnvolles Zusammenwirken zwischen der Vollzugsgeschäftsstelle und der Arbeitsgruppe Ökonomie gesichert werden, daß auch andere personelle Veränderungen (z. B Geburt ehelicher Kinder, Tod von Ehegatten u. a. m.) sowie die aus Urteilen hervorgehenden Verurteilungen zu Schadenersatz erfaßt und berücksichtigt werden. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten spielen in der Regel eine geringere Rolle. Hier geht es vorrangig um Fragen der materiellen Verantwortlichkeit, des Rühens des Arbeitsrechtsverhältnisses bzw. des Einspruchs gegen eine Auflösung des Arbeitsrechtsverhältnisses durch fristlose Kündigung gemäß § 56 AGB oder die Überweisung des restlichen Arbeitslohns bis zur Verhaftung bzw. bis zum Antritt der Strafe mit Freiheitsentzug. Ein Verhafteter bzw. Strafgefangener hat zur Durchsetzung seiner Rechte nicht mehr die Möglichkeit, die Konfliktkommission anzurufen. Kann er seine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten nicht außergerichtlich mit seiner bisherigen Arbeitsstelle klären, bleibt ihm nur noch die Möglichkeit, seinen Anspruch durch Klage beim zuständigen Kreisgericht geltend zu machen. Die Zuständigkeit des 140;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 140 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 140) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 140 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 140)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ooeos Realisierung des sucherve kehr im Besuchergebäude Alfred-straße. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchung shaft und ihres Vollzuges im Staatssicherheit belegt eindeutig, daß der Untersuchungshaftvollzug nicht nur eine Angelegenheit der Linie sondern nahezu aller Linien und Diensteinheiten hat das vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Staatsverbrechen auszuräumen in ihrer Wirksamkeit zu paralysieren, die Verantwortung derg, Organe für vorbeugende Aktivitäten zu unterstützen und zu festigen.

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