Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 139

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 139 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 139); machung muß spürbar sein! Das heißt, der Strafgefangene muß merken, daß er den durch seine Straftat angerichteten Schaden wiedergutzumachen hat und das mit spürbaren Einschränkungen für seine persönliche Lebenshaltung während des Vollzugs der Strafe mit Freiheitsentzug verbunden ist. Um angerichteten Schaden zu ersetzen, bedarf es nicht ausschließlich eines Urteils. Solche Zahlungen können auch nach eigenen Angaben des Verhafteten bzw. Strafgefangenen aus dem Eigengeld entsprechend einem erteilten Zahlungsauftrag (Vordruck SV 124) erfolgen. Wesentlich ist auch hierbei, daß der Verhaftete bzw. Strafgefangene sich mit seiner Pflicht zur Leistung von Schadenersatz identifiziert und selbst die erforderlichen Schritte einleitet bzw. Maßnahmen ergreift, um nach bestem Wissen und Gewissen seinen Pflichten nachzukommen bzw. sich je nach seiner Zahlungsfähigkeit von ihnen vorübergehend zu befreien. Zu den häufigsten familienrechtlichen Angelegenheiten, mit denen Verhaftete bzw. Strafgefangene konfrontiert werden, gehören die Ehescheidung, die Vaterschaftsanerkennung und die Abänderung des Unterhalts. Während eine Ehescheidung stets gerichtlich verhandelt und die Anwesenheit beider Ehepartner in der Verhandlung verlangt wird, ist bei einer Vaterschaftsanerkennung oder einer Unterhaltsabänderung nicht generell eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. So werden in den UHA oder StVE bzw. JH Mitarbeiter der Räte der Kreise, Städte bzw. Stadtbezirke Abt. Volksbildung, Ref. Jugendhilfe tätig, um in den infrage kommenden Fällen mit dem Verhafteten bzw. dem Strafgefangenen auf außergerichtlichem Wege die Anerkennung der Vaterschaft und die Unterhaltszahlung zu regeln. Die dabei gefertigten Urkunden sind vollstreckbar und sind Unterhaltsfestlegungen im Sinne von § 5 der 2. DB zum StVG. Die Tätigkeit dieser Mitarbeiter der Abt. Volksbildung ist durch die UHA oder StVE bzw. JH in jeder Weise zu unterstützen. Eingehende Gesuche zu entsprechenden Aussprachen mit Verhafteten bzw. Strafgefangenen sind wie diesbezügliche Gerichtssachen zu behandeln. Aber auch in den Fällen, in denen es zu einem gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft kommt, ist die Anwesenheit des Verhafteten bzw. Strafgefangenen vor Gericht nicht erforderlich, wenn er bereit ist, die Vaterschaft anzuerkennen (beachte hierzu auch Abschn. 7.3.). In einer Reihe von Fällen ist es nicht möglich, für unterhaltsberechtigte Angehörige von Strafgefangenen den in einer Unterhaltsfestlegung bestimmten Unterhalt der Höhe entsprechend gemäß § 7 StVG zu zahlen. Da die von der StVE bzw. vom JH geleistete Unterhaltszahlung nach § 5 der 2. DB zum StVG die in einer rechtskräftigen Unterhaltsfestlegung genannte Höhe unberührt 139;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 139 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 139) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 139 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 139)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen in der offensiven Auseinandersetzung mit dom Gegner auf den verschiedensten Ebenen zu seiner Entlarvung sowie Verunsicherung und DesInformierung genutzt werden können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X