Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 139

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 139 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 139); machung muß spürbar sein! Das heißt, der Strafgefangene muß merken, daß er den durch seine Straftat angerichteten Schaden wiedergutzumachen hat und das mit spürbaren Einschränkungen für seine persönliche Lebenshaltung während des Vollzugs der Strafe mit Freiheitsentzug verbunden ist. Um angerichteten Schaden zu ersetzen, bedarf es nicht ausschließlich eines Urteils. Solche Zahlungen können auch nach eigenen Angaben des Verhafteten bzw. Strafgefangenen aus dem Eigengeld entsprechend einem erteilten Zahlungsauftrag (Vordruck SV 124) erfolgen. Wesentlich ist auch hierbei, daß der Verhaftete bzw. Strafgefangene sich mit seiner Pflicht zur Leistung von Schadenersatz identifiziert und selbst die erforderlichen Schritte einleitet bzw. Maßnahmen ergreift, um nach bestem Wissen und Gewissen seinen Pflichten nachzukommen bzw. sich je nach seiner Zahlungsfähigkeit von ihnen vorübergehend zu befreien. Zu den häufigsten familienrechtlichen Angelegenheiten, mit denen Verhaftete bzw. Strafgefangene konfrontiert werden, gehören die Ehescheidung, die Vaterschaftsanerkennung und die Abänderung des Unterhalts. Während eine Ehescheidung stets gerichtlich verhandelt und die Anwesenheit beider Ehepartner in der Verhandlung verlangt wird, ist bei einer Vaterschaftsanerkennung oder einer Unterhaltsabänderung nicht generell eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. So werden in den UHA oder StVE bzw. JH Mitarbeiter der Räte der Kreise, Städte bzw. Stadtbezirke Abt. Volksbildung, Ref. Jugendhilfe tätig, um in den infrage kommenden Fällen mit dem Verhafteten bzw. dem Strafgefangenen auf außergerichtlichem Wege die Anerkennung der Vaterschaft und die Unterhaltszahlung zu regeln. Die dabei gefertigten Urkunden sind vollstreckbar und sind Unterhaltsfestlegungen im Sinne von § 5 der 2. DB zum StVG. Die Tätigkeit dieser Mitarbeiter der Abt. Volksbildung ist durch die UHA oder StVE bzw. JH in jeder Weise zu unterstützen. Eingehende Gesuche zu entsprechenden Aussprachen mit Verhafteten bzw. Strafgefangenen sind wie diesbezügliche Gerichtssachen zu behandeln. Aber auch in den Fällen, in denen es zu einem gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft kommt, ist die Anwesenheit des Verhafteten bzw. Strafgefangenen vor Gericht nicht erforderlich, wenn er bereit ist, die Vaterschaft anzuerkennen (beachte hierzu auch Abschn. 7.3.). In einer Reihe von Fällen ist es nicht möglich, für unterhaltsberechtigte Angehörige von Strafgefangenen den in einer Unterhaltsfestlegung bestimmten Unterhalt der Höhe entsprechend gemäß § 7 StVG zu zahlen. Da die von der StVE bzw. vom JH geleistete Unterhaltszahlung nach § 5 der 2. DB zum StVG die in einer rechtskräftigen Unterhaltsfestlegung genannte Höhe unberührt 139;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 139 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 139) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 139 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 139)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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