Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 131

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 131 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 131); 7.1. Aufgaben zur Gewährleistung der Rechte Verhafteter bzw. Strafgefangener in strafrechtlichen Angelegenheiten 7.1.1. Recht auf Mitwirkung bei der Feststellung der Wahrheit und auf Verteidigung Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen.34 Durch die Feststellung der Wahrheit wird erreicht, daß der Schuldige, niemals aber ein Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Deshalb sind das Gericht, der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane verpflichtet, wahre Feststellungen über die Straftat selbst, deren Ursachen und Bedingungen sowie die Persönlichkeit des Strafrechtsverletzers zu treffen. Diese Pflicht des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Untersuchungsorgane wird durch das Recht des Beschuldigten bzw. Angeklagten ergänzt, während aller Phasen des Strafverfahrens an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit und an seiner Verteidigung aktiv mitzuwirken (§§ 8 und 15 StPO). Das Recht auf Verteidigung umfaßt gemäß § 61 StPO: die Beschuldigung kennenzulernen; über die Beweismittel unterrichtet zu werden; alles vorzubringen, was die erhobene Beschuldigung oder die strafrechtliche Verantwortlichkeit mindern kann; sich selbst zu verteidigen und sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers zu bedienen; Beweisanträge und andere Anträge zur Durchführung des Verfahrens zu stellen; Rechtsmittel einzulegen. Aus diesen grundsätzlichen Regelungen ergeben sich für die UHA u. a. solche wesentlichen Aufgaben, wie dem Verhafteten die Anklageschrift, den Eröffnungsbeschluß und die Ladung zur Hauptverhandlung unverzüglich nach deren Eingang in der UHA gegen Quittung auszuhändigen. Die unverzügliche Aushändigung dieser Dokumente verfolgt das Ziel, dem Verhafteten ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, damit er von den ausgehändigten Prozeßdokumenten Kenntnis nehmen kann, sich damit vertraut macht und sich auf die Hauptverhandlung vorbereitet. Darunter fällt auch die Zeit, die erforderlich ist, um mit dem Verteidiger Aussprachen oder Schriftverkehr zu führen. Aussprachen mit dem Verteidiger während des Ermittlungsverfahrens bedürfen der Genehmigung des verfahrensführenden Staatsanwalts, da er im Interesse einer vollständigen Aufklärung bestimmte Bedingungen für die Führung 131;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 131 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 131) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 131 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 131)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie. Die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der den.

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