Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 131

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 131 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 131); 7.1. Aufgaben zur Gewährleistung der Rechte Verhafteter bzw. Strafgefangener in strafrechtlichen Angelegenheiten 7.1.1. Recht auf Mitwirkung bei der Feststellung der Wahrheit und auf Verteidigung Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen.34 Durch die Feststellung der Wahrheit wird erreicht, daß der Schuldige, niemals aber ein Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Deshalb sind das Gericht, der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane verpflichtet, wahre Feststellungen über die Straftat selbst, deren Ursachen und Bedingungen sowie die Persönlichkeit des Strafrechtsverletzers zu treffen. Diese Pflicht des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Untersuchungsorgane wird durch das Recht des Beschuldigten bzw. Angeklagten ergänzt, während aller Phasen des Strafverfahrens an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit und an seiner Verteidigung aktiv mitzuwirken (§§ 8 und 15 StPO). Das Recht auf Verteidigung umfaßt gemäß § 61 StPO: die Beschuldigung kennenzulernen; über die Beweismittel unterrichtet zu werden; alles vorzubringen, was die erhobene Beschuldigung oder die strafrechtliche Verantwortlichkeit mindern kann; sich selbst zu verteidigen und sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers zu bedienen; Beweisanträge und andere Anträge zur Durchführung des Verfahrens zu stellen; Rechtsmittel einzulegen. Aus diesen grundsätzlichen Regelungen ergeben sich für die UHA u. a. solche wesentlichen Aufgaben, wie dem Verhafteten die Anklageschrift, den Eröffnungsbeschluß und die Ladung zur Hauptverhandlung unverzüglich nach deren Eingang in der UHA gegen Quittung auszuhändigen. Die unverzügliche Aushändigung dieser Dokumente verfolgt das Ziel, dem Verhafteten ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, damit er von den ausgehändigten Prozeßdokumenten Kenntnis nehmen kann, sich damit vertraut macht und sich auf die Hauptverhandlung vorbereitet. Darunter fällt auch die Zeit, die erforderlich ist, um mit dem Verteidiger Aussprachen oder Schriftverkehr zu führen. Aussprachen mit dem Verteidiger während des Ermittlungsverfahrens bedürfen der Genehmigung des verfahrensführenden Staatsanwalts, da er im Interesse einer vollständigen Aufklärung bestimmte Bedingungen für die Führung 131;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 131 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 131) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 131 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 131)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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