Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 127

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 127 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 127); beantragt. Werden zur Dauerfahndung ausgeschriebene Personen festgenommen und in eine UHA oder StVE eingeliefert, ist die Löschung der Fahndung durch die festnehmende Dienststelle der DVP zu veranlassen. Für rechtskräftig zu Strafen mit Freiheitsentzug Verurteilte, die ihre Strafe noch nicht angetreten hatten, sind durch die aufnehmende UHA oder StVE unverzüglich von der StVE bzw. dem JH oder der UHA, welche die Fahndung beantragte, die dort vorliegenden Gerichtsentscheidungen für die Strafenverwirklichung anzufordern. Handelt es sich um einen entwichenen Strafgefangenen, ist die Verlegung in die zuständige StVE bzw. ins JH zu veranlassen. Werden Verhaftete aufgrund von Fahndungsausschreibungen in eine UHA eingeliefert, ist der für diese UHA territorial zuständige Staatsanwalt sofort zu verständigen. Führt eine durch die StVE bzw. das JH oder die UHA beantragte Dauerfahndung bis zum Ablauf der Fahndungsfrist nicht zum Erfolg, wird der gesamte Vorgang bis zum 31. August des Ablaufjahrs der Fahndung an die für die weitere Überwachung und Verlängerung der Fahndung zuständige StVE abgegeben. Dabei ist darauf zu achten, daß die Verwirklichungsunterlagen vollständig sind und daß das Datum der Beantragung der Fahndungsmaßnahmen, deren Laufzeit, die vorgenommene Prüfung der Aufnahme in die Fahndungsunterlagen und ggf. diesbezügliche Rücksprachen mit dem VPKA, Abt. K, aktenkundig sind, damit die übernehmende StVE einen vollständigen Überblick erhält und den genauen Sach-stand erkennen kann. 6.8. Informationspflichten bei lebensbedrohlicher Erkrankung Verhafteter bzw. Strafgefangener Wenn ein Strafgefangener lebensbedrohlich erkrankt, wird neben den ärztlicherseits einzuleitenden Maßnahmen geprüft, ob eine Unterbrechung des Vollzugs möglich ist.30 Fehlen bei einem Strafgefangenen aufgrund der Schwere der Straftat und des noch zu verwirklichenden Teils der Freiheitsstrafe die Voraussetzungen für eine Unterbrechung des Vollzugs, sind die erforderlichen Informationspflichten zu beachten. Dazu gehört, daß nach Konsultation mit dem behandelnden Arzt unverzüglich die in der DDR wohnhaften nächsten Angehörigen telegrafisch über die lebensbedrohliche Erkrankung verständigt und auf die Möglichkeit eines Besuchs hingewiesen werden. Dabei ist grundsätzlich zu vermeiden, die Art der Erkrankung im Telegramm mit anzugeben. Notwendige Auskünfte darüber können den Angehörigen bei einem 127;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 127 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 127) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 127 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 127)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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