Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 121

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 121 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 121); werden, ob Gepäckstücke während des Transports eventuell geöffnet wurden. Diese Arbeitsweise erleichtert erheblich ggf. notwendig werdende Nachforschungen bei eventuellen Effektenverlusten. Voraussetzung ist jedoch, daß die verwendeten Plomben die erforderliche Größe haben, damit die geprägte Nummer, die oft dreistellig ist, vollständig abgelesen werden kann. Die festgelegte Arbeitsweise bedarf der strikten Durchsetzung insbesondere in den Fällen, in denen das Eigengeld der Verhafteten bzw. Strafgefangenen den Werteffekten beigefügt und mit ihnen versandt wird. Deshalb ist, um spätere Ansprüche auszuschließen, das mitzusendende Bargeld dem Verhafteten bzw. Strafgefangenen vorzuzählen und in seinem Beisein zusammen mit den anderen Werteffekten in den Werteffektenbeutel zu legen. Der Werteffektenbeutel ist sofort danach zu plombieren. Nach Ankunft in der aufnehmenden UHA oder StVE bzw. dem JH sind vor den Augen des Verhafteten bzw. Strafgefangenen die Unversehrtheit des Werteffektenbeutels und seiner Verplombung und das einliegende Bargeld sowie die Werteffekten auf Vollzähligkeit zu prüfen. Dabei eventuell auftretende Differenzen sind protokollarisch zu erfassen und gegebenenfalls unter Einschaltung der K aufzuklären. 6.6. Anfertigung von Führungsberichten Führungsberichte dienen der Einschätzung des Gesamtverhaltens Strafgefangener.28 Sie sollen vor allem Aufschluß über die typischen Leistungs- und Verhaltensbesonderheiten, über die während des Vollzugs der Strafe erreichten Erziehungsergebnisse sowie über die sich sichtbar im Verhalten äußernden charakterlichen und bewußtseinsmäßigen Veränderungen geben. Ferner sollen sie erkennen lassen, welche Einstellung der Strafgefangene zur Straftat hat und in welcher Art und Weise sich der Wille zur Wiedergutmachung bemerkbar macht. Ergeben sich aus der Strafsache Verpflichtungen zu Schadenersatz, dann reicht z. B. nicht aus, wenn im Führungsbericht nur die inzwischen abgezahlte Summe genannt wird, sondern es muß gleichzeitig zum Ausdruck kommen, ob diese Wiedergutmachung den Möglichkeiten des Strafgefangenen entspricht. Bekanntlich sind die Voraussetzungen zur Abzahlung finanzieller Forderungen bei den einzelnen Strafgefangenen sehr unterschiedlich und hängen mit davon ab, ob der Strafgefangene für mehrere Kinder Unterhalt zu zahlen hat oder ob keine Unterhaltsverpflichtungen bzw. andere finanzielle Forderungen bestehen; ob der Strafgefangene aufgrund seiner körperlichen Konstitution u. a. Faktoren in einem Bereich zur Arbeit eingesetzt ist, wo eine hohe 121;
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Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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