Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 117

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 117 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 117); Diese Arbeitsweise hat den Nachteil, daß die abgenommenen Sachen und das Bargeld sowie die Erfassungsbelege (insbesondere über das Wochenende) von einem Wachhabenden an den nächsten bzw. vom Postenführer Aufsichtsdienst an den nächsten übergeben werden müssen. Einige UHA haben für diesen Zweck Schließfächer geschaffen, die ähnlich wie die auf Bahnhöfen installierten Schließfächer funktionieren. Die abgenommenen Sachen und das Bargeld werden im Beisein des Verhafteten bzw. des zum Strafantritt auf-genommenen Verurteilten gesichtet (damit sich keine feuergefährlichen oder auf andere Art gefährlichen Gegenstände darunter befinden) und auf einem formlosen Erfassungsbeleg, der vom Verhafteten bzw. vom zum Straf antritt auf genommenen Verurteilten unterschrieben sowie vom aufnehmenden SV-Angehörigen gegengezeichnet wird, erfaßt. Danach werden die abgenommenen Sachen und das Bargeld in ein Schließfach eingelegt, das durch Andrücken der Tür verschlossen wird. Die Schlüssel zum Öffnen der Schließfächer besitzt nur der Sachbearbeiter für Effekten. Zu Dienstbeginn öffnet er im Beisein eines anderen SV-Angehörigen das betreffende Schließfach und nimmt die Erfassung und Registrierung der Effekten und des Bargelds vor. Bei dieser Arbeitsweise sind die Effekten und das Bargeld sicher verwahrt, und es entfällt die eventuell mehrfache Übergabe. Notwendige Gegenstände des persönlichen Bedarfs (zugelassene Toilettenartikel, orthopädische Hilfsmittel, wie z. B. Prothesen aller Art, Sehhilfen, Hörapparate, orthopädische Schuhe o. ä. sowie notwendige Schreibutensilien) sind den Verhafteten bzw. Strafgefangenen sofern sicherheitsmäßig keine Bedenken bestehen zu belassen und demzufolge nicht auf dem Effektennachweis zu registrieren. Da Verhafteten das Recht zum Tragen eigener Bekleidung zusteht, sind die ihnen überlassenen Bekleidungsstücke, einschließlich der zum Wechsel benötigten, ebenfalls nicht auf dem Effektennachweis einzutragen. Analog ist zu verfahren, wenn Strafgefangenen als Anerkennung gemäß § 31 Abs. 4 Ziff. 4 StVG die Genehmigung zum Tragen eigener Bekleidungsstücke erteilt wird. Für die ordnungsgemäße Aufbewahrung sind die Verhafteten bzw. Strafgefangenen selbst verantwortlich. Führen Verhaftete viele Sachen (Effekten) bei sich, die während der Untersuchungshaft sowie bei der Entlassung nicht benötigt werden, können diese zur Entlastung der UHA mit Einwilligung des Untersuchungsorgans an vom Verhafteten zu benennende Angehörige oder andere Personen gegen Quittung übergeben werden. Das erfolgt zweckmäßigerweise bei Besuchen im Beisein der Verhafteten und anhand von Übergabeprotokollen, die von allen Beteiligten zu unterschreiben und der Vollzugsakte beizuheften sind. 117;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 117 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 117) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 117 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 117)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Rechte Verhafteter und anderer Beteiligter sowie die Durchsetzung der Einhaltung ihrer Pflichten gebunden. Gera über die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik allseitig zu festigen. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik Staatssekretariat für Staatssicherheit - Stellvertreter des Staatssekretärs - Dienstanweisung für den Geheime Verschlußsache . StU, Dienst und die Ordnung in den Untersuchungs-Haftanstalten, des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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