Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 115

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 115 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 115); Strafgefangener, die sich aus der strafvollzugsspezifischen Realisierung des Tagesablaufs ergeben, z. B. Anfragen über die Höhe der Vergütung, den Unterhalt, den Einkauf und die Abrechnung, die Höhe des Eigengelds, die Möglichkeiten von Geldüberweisungen, Anträge auf zustehende Besuchserlaubnisse, Rechtsauskünfte usw. keine Eingaben im Sine des Eingabengesetzes sind und nicht als solche erfaßt werden. Einigen SV-Angehörigen bereitet es noch Schwierigkeiten, zwischen „Anliegen zur Veränderung individuell festgelegter Vollzugsbedingungen“ (Eingaben) und „Anfragen, die sich aus der strafvollzugsspezifischen Realisierung des Tagesablaufs ergeben“ (keine Eingaben) zu unterscheiden. Als Unterscheidungsmerkmal gilt dabei folgendes: Will ein Strafgefangener mit seinem Anliegen erreichen, daß die für ihn individuell festgelegten Vollzugsbedingun-gen (z. B. die für ihn zuständige StVE bzw. das JH, die für ihn persönlich festgelegte Unterbringung oder sein Arbeitseinsatz) verändert werden, liegt hier eine Eingabe vor. Deshalb sind z. B. Ersuchen Strafgefangener auf Verlegung in eine dem Wohnort nähergelegene StVE, in einen anderen Verwahrraum oder Erzieherbereich oder Anträge auf anderweitigen Arbeitseinsatz bzw. auf zusätzliche Besuchserlaubnis o. ä. eindeutig Eingaben und als solche zu erfassen, nachzuweisen und zu bearbeiten. Demgegenüber sind Anfragen, die zwar einer ordnungsgemäßen Auskunft bedürfen, aber keine Veränderung der festgelegten Vollzugsbedingungen bewirken sollen, keine Eingaben. Es können sich daraus jedoch Eingaben entwickeln, wenn solche Anfragen oder Auskunftsersuchen trotz ihrer Berechtigung durch SV-Angehörige oder andere befugte Personen nicht beachtet werden, unbeantwortet bleiben und ein Strafgefangener sich darüber beschwert. 6.4.3. Registrierung von Beschwerden Strafgefangener bzw. Verhafteter (Rechtsmittel) Nach § 35 Abs. 2 StVG haben Strafgefangene das Recht, gegen die Anwendung von Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen sowie gegen Verfügungen zu Schadenersatzleistungen nach § 37 Abs. 3 StVG mündlich oder schriftlich Beschwerde an den Leiter der StVE bzw. das JH einzulegen. Für Verhaftete ist das Beschwerderecht in der UHVO geregelt. Diese Beschwerden sind Rechtsmittel und nicht als Eingaben zu erfassen. Sie sind gesondert nachzuweisen. Ihre Bearbeitung erfolgt nach den dafür festgelegten Rechtsvorschriften. Wird ihre Registrierung im Eingabenbuch vorgenommen, so sind sie als „Rechtsmittel“ deutlich zu kennzeichnen und gesondert von den Eingaben auszuwerten und zu analysieren. 115;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 115 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 115) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 115 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 115)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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