Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 103

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 103 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 103); von Schließfächern zweckmäßig, aus denen die Post außerhalb der Räume der Vollzugsgeschäftsstelle und damit unabhängig von deren Öffnungszeiten entnommen werden kann. Das ist auch für die SV-Angehörigen des Vollzugs günstig, die Schwerpunktdienst verrichten. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Schriftverkehrs der Strafgefangenen bzw. Verhafteten müssen der Vollzugsgeschäftsstelle unverzüglich alle Veränderungen, die sich in den persönlichen Verbindungen ergeben (z. B. Veränderungen von Schreibadressen, Erweiterung der persönlichen Verbindungen u. ä.) zur Berichtigung der Postkartei mitgeteilt werden. Genehmigte Veränderungen der persönlichen Verbindungen sind durch den Erzieher bzw. Stationsleiter auch auf dem Übersichtsblatt (Vordruck SV 7a) einzutragen. Eine Unterrichtung der Vollzugsgeschäftsstelle ist ebenfalls bei Verlegungen Verhafteter bzw. Strafgefangener innerhalb der StVE bzw. des JH oder der UHA (unter Verwendung des Vordrucks SV 28 VerlegungsVerfügung) notwendig, um bei Nachfragen über die Unterbringung der Strafgefangenen bzw. Verhafteten innerhalb der Dienststelle bei denen im Regelfall die Postkarteikarten gezogen werden keine falschen Auskünfte zu geben. Außerdem ist das die Voraussetzung dafür, daß die eingehende Post ohne Umwege dem zuständigen Stationsleiter bzw. Erzieher zugeleitet werden kann und unzulässige Verzögerungen vermieden werden. 6.2.2. Paketverkehr Nach § 35 Abs. 1 der 1. DB zum StVG können Strafgefangene im erleichterten Vollzug und Jugendliche jährlich bis zu sechs Pakete; Strafgefangene im allgemeinen Vollzug jährlich bis zu vier Pakete mit Nahrungs- und Genußmitteln sowie Gegenständen des persönlichen Bedarfs empfangen. Außerdem kann Strafgefangenen bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen als Anerkennung gemäß § 31 Abs. 4 StVG im Rahmen der möglichen Vergünstigungen der Empfang eines „Sonderpakets“ gewährt werden. Von der Genehmigung zur Übersendung sind ausgeschlossen: Alkohol, alkoholische bzw. -haltige Erzeugnisse, Konserven, Aerosole (Sprays), pharmazeutische Erzeugnisse sowie Nahrungsund Genußmittel, die einer weiteren Zubereitung bedürfen. Das Gewicht eines Pakets soll in der Regel nicht unter zwei Kilogramm und nicht über vier Kilogramm festgelegt werden. Dem Empfang eines Pakets geht die Genehmigung eines Paketer- 103;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 103 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 103) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 103 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 103)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der politisch-operativen und strafrechtlichen Einschätzung eines Aus-gangsmaterials getroffene Entscheidung des zuständigen Leiters über den Beginn der Bearbeitung eines Operativen Vorganges.

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