Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 102

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 102 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 102);  daß der Brief einzuziehen ist, weil sein Inhalt die Strafgesetze verletzt bzw. die Sicherheit sowie den Erziehungsprozeß gefährden würde. Die Mitarbeiter der Vollzugsgeschäftsstelle sind nicht berechtigt, der Entscheidung des zuständigen Erziehers durch eigenmächtige Rücksendung von Briefen an die Absender vorzugreifen. Eingezogene Briefe sind mit der Begründung des Erziehers und dem Vermerk, wann der Strafgefangene über diese Entscheidung informiert wurde, in der Vollzugsakte abzuhelfen. Das trifft auch für Briefe zu, deren Aushändigung bzw. Weiterleitung unterbleibt, weil sie unbegründet in einer fremden Sprache geschrieben sind. Hält es ein Erzieher für zweckmäßig, eingezogene Briefe mit den erforderlichen Vermerken noch für eine bestimmte Zeit in den Erziehungsunterlagen zu behalten, ist dagegen nichts einzuwenden. Die Ablage der eingezogenen Briefe in der Vollzugsakte wurde deshalb festgelegt, damit die Erziehungsunterlagen nicht zu umfangreich und damit unübersichtlich werden. Ist eine Übersetzung des Schriftverkehrs erforderlich, weil Verhaftete der deutschen Sprache nicht mächtig sind, wird das im Ermittlungsverfahren durch den zuständigen Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht veranlaßt. Bei Strafgefangenen sind aus Gründen der Sicherheit durch die StVE bzw. JH ebenfalls nur für die Gerichte zugelassene Dolmetscher und Übersetzer in Anspruch zu nehmen, sofern nicht sprachkundige SV-oder VP-Angehörige in der Lage sind, diese Briefe zu kontrollieren und erforderlichenfalls Übersetzungen anzufertigen. Sind diese Möglichkeiten nicht vorhanden, wird die Übersetzung durch die VS V veranlaßt. Die Klärung der Möglichkeiten zur Übersetzung und die zu diesem Zweck erforderliche Weitergabe der Briefe ist kurzfristig vorzunehmen. Bei der Registrierung ausgehender Post sind an staatliche Stellen gerichtete Briefe auf richtige Anschriften zu überprüfen, um Fehlleitungen zu vermeiden. Wie bereits im Abschnitt über den Schriftverkehr angeführt, ist hierfür die Kenntnis der staatlichen Struktur sowie die Zuständigkeit der verschiedenen Organe für die Bearbeitung bestimmter Probleme erforderlich. Infolge der Vielfältigkeit dieser Fragen ist es notwendig, in den Vollzugsgeschäftsstellen periodisch Schulungen über Weisungen, die darüber Auskunft geben, durchzuführen. Derartige Kenntnisse müssen auch die Stationsleiter und Erzieher besitzen, da sie auf diesbezügliche Fragen Verhafteter bzw. Strafgefangener entsprechende Antworten bzw. Empfehlungen zu geben haben. Durch ein enges Zusammenwirken muß gewährleistet sein, daß die Post täglich in der Vollzugsgeschäftsstelle abgeholt wird. Um Störfaktoren nach Möglichkeit auszuschließen, ist die Schaffung 102;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 102 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 102) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 102 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 102)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitäten, sind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X